Es gab und gibt sie, die Minister und Ministerinnen, die durch inferiore Leistung auf sich aufmerksam machen, die kein G'spür und keine Kompetenz zeigen. Mit einem Hearing könnte man diese zweifelhaften Ernennungen zwar nicht ausschließen, die Öffentlichkeit wäre aber vorgewarnt.

Die SPÖ kann sich bestenfalls ein Hearing ohne Konsequenzen vorstellen, die ÖVP würde sogar eine Verfassungsänderung anstreben, um den Abgeordneten die Möglichkeit zu geben, einen Minister zu verhindern. So weit müsste man gar nicht gehen: Die Verfassung bietet jetzt schon Möglichkeiten, einen Minister zu verhindern. Der Bundespräsident kann die Ernennung verweigern, das Parlament kann mit breiter Mehrheit einem Regierungsmitglied das Misstrauen aussprechen und ihn so aus dem Amt kippen.

Dennoch wäre ein Hearing reizvoll: Man bekäme eine Ahnung von den Talenten und Eigenschaften dessen, der in die Regierung geholt werden soll. Gerade aus ÖVP-Sicht ist dieser Vorstoß mutig, sie hat in der Personalwahl immer wieder danebengegriffen, wie Andrea Kdolsky, Gesundheitsministerin von 2007 bis 2008, oder Claudia Bandion-Ortner, Justizministerin von 2009 bis 2011, belegen.

Auch aktuell lassen sich mit Beatrix Karl und Niki Berlakovich zwei Namen anführen, die auf kein gutes Händchen des Parteichefs bei der Personalauswahl schließen lassen. Da könnte ein Hearing tatsächlich helfen. (Michael Völker, DER STANDARD, 15.7.2013)