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Die Rechnungshoferprüfer haben genauer gerechnet.

Foto: AP/Rüsche

Wien - Die von Karl-Heinz Grasser im Jahr 2005 eingeführte Gruppenbesteuerung ist schon länger Reibebaum und Anlass für Diskussionen. Dadurch können Unternehmensgruppen finanziell verbundene Unternehmen - auch ausländische Körperschaften - ihre Gewinne und Verluste ausgleichen und damit die Steuerlast senken. Ziel war damals eine umfassende Modernisierung der Konzernbesteuerung. Nach Meinung der Befürworter ist dem Gesetzgeber damit ein großer Wurf in der Entwicklung des Konzernsteuerrechts gelungen. Wiederholt stand die Gruppenbesteuerung aber auch im Verdacht, "Großkonzerne" würde sich damit ungerechtfertigte Steuervorteile verschaffen.

Weiträumige Lösung

Nun legt der Rechnungshof eine Einschätzung vor, die Wasser auf den Mühlen der Kritiker sein dürfte. Im Vergleich zu anderen EU-Ländern sei die österreichische Regelung "sehr weiträumig gestaltet", heißt es im Rechnungshofbericht. Der öffentlichen Hand seien durch Steuererleichterungen im Rahmen der Gruppenbesteuerung in den Jahren 2008 bis 2010 jährlich rund 450 Millionen Euro entgangen, heißt es in einem aktuellen Bericht. Der Einnahmeausfall beträgt rund 10 Prozent der jährlichen Einnahmen aus der Körperschaftssteuer für juristische Personen (GmbH oder Aktiengesellschaft.). "Für diese Begünstigungen lag kein umfassendes und systematisches Konzept vor, das konkret formulierte Ziele und messbare Kriterien enthielt", kritisiert der Rechnungshof. Den Prüfern mangelt es bei den Steuerererleichterungen für Unternehmen an Transparenz.

Das Finanzministerium habe keine Beurteilung vorgenommen, ob die Steuerbegünstigungen den Mitteleinsatz in Form von Steuerausfällen rechtfertigen sowie geeignet, notwendig und angemessen waren, monieren die Rechnungshofprüfer. Vom genauen Hinsehen hält vor allem die Industriellenvereinigung wenig. "Die Gruppenbesteuerung ist eines der wenigen verbliebenen Standort-Assets Österreichs", betonte deren Generalsekretär Christoph Neumayer in einer Aussendung.

Steuerlast senken

Im Veranlagungszeitraum 2005 bis 2010 haben inländische Körperschaften rund 3,104 Mrd. Euro an Verlusten ihrer ausländischen Gruppenmitglieder geltend gemacht und haben 0,545 Mrd. Euro an Nachversteuerungsbeiträgen gemeldet. Seit der Einführung der österreichischen Gruppenbesteuerung ist die Zahl der ausländischen Gruppenmitglieder zwischen 2005 und 2011 um 248 Prozent auf 1.792 gestiegen. Im selben Zeitraum ist die Anzahl der Gruppenkörperschaften (Gruppenträger und Gruppenmitglieder) um 154 Prozent auf 15.112 gestiegen. Knapp die Hälfte der Gruppenmitglieder war im EU/EWR-Raum ansässig.

Die Gruppenbesteuerung wurde vonseiten der Politik auch dafür gepriesen, dass Unternehmen durch die Gruppenbesteuerung ihren Hauptsitz in Österreich belassen oder neu gründen. Das Finanzministerium habe "anhand der selbstverwalteten Datenlage keine überprüfbare Angabe über die Wirkungen der Gruppenbesteuerung seit ihrer Einführung machen können", betonten die Rechnungshofprüfer. (APA, 18.7.2013)