Wie verhindert man am besten, dass schwarze Schafe in weißen Kitteln an Patienten herumpfuschen und diese gefährden? Mittels Selbstkontrolle oder durch externe Prüfer? Um diesen Punkt dreht sich derzeit der Konflikt zwischen der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) und der Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz nach dem Fall einer seit Jahrzehnten auffälligen Ärztin, in deren Praxis offensichtlich nicht fachgerechte Abtreibungen durchgeführt wurden.

Sicher, Kontrolle fordert eine profunde Kenntnis der Materie, über die Qualität von medizinischer Behandlung können Ärzte wohl besser entscheiden als Laien - deshalb ziehen Strafrichter auch Gutachter vor ihrem Urteil bei. Das Problem dabei: Der Verdacht, dass ein Kammermitglied einem anderen nicht krähenartig ans Augenlicht geht, steht dadurch immer im Raum.

Dass der ÖÄK-Präsident jetzt neue Kontrollmechanismen und schnellere Entscheidungen verspricht, ist löblich. Warum es der Standesvertretung offensichtlich lange gleichgültig war, dass die Ordination einer der ihren wegen Hygienemängel schon mehrmals von der zuständigen Magistratsabteilung geschlossen wurde, bleibt aber immer noch offen. Die Möglichkeit hätte es ja schon früher gegeben.

Die Konsequenz kann daher nur sein: Kontrolle durch Mediziner ja, durch die Kammer - nein. Schließlich geht es bei diesem Beruf potenziell um Menschenleben.(Michael Möseneder, DER STANDARD, 20./21.7.2013)