Das Schicksal des Whistleblowers Bradley Manning liegt in den Händen von Richterin Denise Lind. Im Militärprozess gegen den Obergefreiten endeten am Freitag (Ortszeit) die Schlussplädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Bis Mitte kommender Woche soll Lind entscheiden, in welchen der 21 Anklagepunkte der 25-Jährige schuldig ist. Danach wird das Strafmaß für Manning festgelegt, der bereits gestanden hat, Hunderttausende streng vertrauliche Dokumente an die Enthüllungsplattform Wikileaks weitergegeben zu haben.

Haft

Dass Manning hinter Gitter kommt, gilt als sicher. Ende Februar hatte er sich in zehn der schwächeren Anklagepunkte als schuldig bekannt. Mit diesem Teilgeständnis hatte er gehofft, einen Vergleich mit einer Haftstrafe von höchstens 20 Jahren erzielen zu können. Doch vergangene Woche weigerte sich Lind, den besonders schweren Vorwurf der "Unterstützung des Feindes" (aiding the enemy) fallen zu lassen. Damit könnte Manning lebenslange Haft drohen.

Präzedenzfall

Für weitere Whistleblower könnte Linds Urteil zum Präzedenzfall werden, darunter Wikileaks-Chef Julian Assange und Computerspezialist Edward Snowden, der die NSA-Spionageprogramme enthüllte. Zudem könnte es starke Auswirkungen auf den investigativen Journalismus haben. Wikileaks seien für den Feind im Internet ebenso verfügbar wie die "New York Times", der "Guardian" oder der "Spiegel", sagte Verteidiger David Coombs. Ein Schuldspruch könnte bedeuten, dass schon beim Kontakt zu einem online verfügbaren Nachrichtenmedium der Tatbestand "Unterstützung des Feindes" erfüllt sen. (APA, 27.7. 2013)