Wien - Im Zusammenhang mit Terrorbekämpfung sind von der Justiz im Vorjahr insgesamt 1.434 Grundrechtseingriffe, also etwa die Überwachung von Nachrichten, angeordnet worden. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von den Grünen durch Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) hervor. Gestellt hatte die Anfrage der Grüne Abgeordnete Albert Steinhauser.

Nur 174 Anzeigen

Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den Terror-Paragrafen gab es voriges Jahr 529, der Großteil bezog sich auf die Bestimmungen 278 und 278a. Auffällig: Im Jahr 2012 wurden 1.119 solche Verfahren eingestellt, nur 174 führten zu einer Anzeige. Verurteilungen nach den Antiterror-Bestimmungen gab es im Vorjahr 63, Freisprüche sieben.

Zahl der Eingriffe stabil

Über die Jahre betrachtet blieb die Zahl der angeordneten Grundrechtseingriffe relativ stabil, bis auf 2010. So gab es 2008 rund 2.100 solche Anordnungen, 2009 rund 1.800 und 2011 rund 1.300. Ein Ausreißer ist 2010 mit fast 20.000 Grundrechtseingriffen.

Hier sei zu berücksichtigen, dass dieser Anstieg im Prinzip fast ausschließlich auf ein Verfahren bei der Wiener Staatsanwaltschaft mit 300 Beschuldigten zurückzuführen sei. Nicht auszuschließen sei, dass die hohe Zahl teilweise auch durch unrichtige Registereintragungen entstanden sei. Um welches Verfahren es sich handelt, gab das Ministerium nicht bekannt. Die Überwachungsmaßnahmen könnten aber aufgrund massenhafter Selbstanzeigen von Tierschützern zu dieser Zeit geschehen sein. (APA, 1.8.2013)