Wien - Zugang zu Facebook und Co hat sich der ORF gerade vor dem Verfassungsgerichtshof erstritten. Mit seiner App zur Ski-WM in Schladming reizte er die nächsten Online-Beschränkungen des ORF-Gesetzes aus. Die Medienbehörde befand nun - wie zuletzt bei sozialen Netzwerken -, dass die App das Gesetz verletzte.

Der ORF geht also wieder in die nächste Instanz, den Bundeskommunikationssenat. Bestätigt der - wie bei Facebook - die Behörde, geht es wieder weiter zu den Höchstgerichten. Die prüfen dann das ORF-Gesetz 2010, das Zeitungsverband und ORF-General Alexander Wrabetz sozialpartnerschaftlich maßgeblich mitverhandelten und damals guthießen.

ORF-Finanzdirektor Richard Grasl erklärt "dem ORF darf Kundenfreundlichkeit nicht per Gesetz verboten werden". Der ORF müsse Inhalte auch für junge Zielgruppen "kundengerecht aufbereiten" können. Er kündigt eine App zur Nationalratswahl an.

Das Gesetz verbietet dem ORF eigens für mobile Endgeräte gestaltete Angebote. Der Zeitungsverband brachte die Schladming-App vor die Behörde und bekam recht: Die Schladming-App sei ein eigenständiges redaktionell gestaltetes mobiles Angebot. Zusätzliche Livestreams und Kameraperspektiven zur TV-Übertragung sieht die Behörde als zulässigen sendungsbegleitenden Inhalt. (fid; APA, DER STANDARD, 17./18.8.2013)