Wien - Der Vorschlag von ÖVP-Justizsprecherin Maria Fekter, einen eigenen Straftatbestand Sozialbetrug einzuführen, ist in einem internen Papier von Beamten des Justizministeriums deutlich abgelehnt worden, berichtet das Radio-Morgenjournal des ORF am Donnerstag. Fekter hatte vor zwei Tagen ihren Plan präsentiert, unter dem Paragraphen 148a den Sozialbetrug festzuschreiben, der Haftstrafen bis zu sechs Monaten bzw. Geldstrafen bis zu 360 Tagsätzen vorsehen sollte. Im Papier aus dem Justizressort heißt es, dass der 148a schon existiere, und zwar als betrügerischer Datenmissbrauch. Außerdem seien die Strafbestimmungen im ÖVP-Vorschlag viel weicher als der bestehende Betrugsparagraph.

Beamten bemängeln holprige Formulierung

Darüber hinaus sei von den Beamten die holprige Formulierung bemängelt worden. Der eindeutige Schluss des internen Papiers lautet, dass der Vorschlag fix abzulehnen sei. Fekter hatte zuletzt gemeint, ein eigener Straftatbestand hätte den Vorteil, dass man auf das gesellschaftliche Phänomen reagieren und das Unrechtsbewusstsein der Bevölkerung etwas sensibilisieren könnte. Sie konzedierte gleichzeitig, dass man mit den derzeitigen Bestimmungen zu Betrugsdelikten "wahrscheinlich" das Auslangen finden könnte.

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim hatte den Fekter-Vorschlag kritisiert. Er sprach von "Scheinlösungen", die in der Fachwelt belächelt würden. Die Maßnahmen wären nicht geeignet, das drängende Problem der Schwarzarbeit effizient zu lösen. (APA)