Grafik: STANDARD

Wien - Es ist kein sonderlich angenehmer Termin für einen Sozialminister: Alle drei Jahre muss die staatlich eingesetzte Pensionskommission in einem Gutachten analysieren, wie es um das Pensionssystem steht. Unerfreuliche Nachrichten sind dabei vorprogrammiert.

Heute, Dienstag, ist es wieder so weit. Das von Experten, Beamten und Interessensvertretern besetzte Gremium trifft zusammen, um den neuesten Entwurf zu diskutieren. Vorgelegt hat diesen das Sozialministerium auf Basis der Daten von Statistik Austria, Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) und Institut für Höhere Studien (IHS). Die Kommission soll sich auf einen gemeinsamen Bericht einigen - und, falls notwendig, Reformmaßnahmen empfehlen.

Anlass dazu, so viel lässt sich voraussagen, werden einige Mitglieder sehen. Laut Prognose werden die staatlichen Ausgaben für die Pensionen stark anschwellen. Womit sich die Regierung aber trösten kann: So richtig setzt der Anstieg erst ein, wenn die aktuellen Minister wohl nicht mehr im Amt sein werden.

Die konkreten Zahlen: In den nächsten fünf Jahren sollen die Mittel, die der Bund aus Steuergeld ins ASVG-Pensionssystem zuschießt, von 2,8 auf drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes steigen. Bis 2025 wächst der Aufwand zwar auf 3,7 Prozent, bewegt sich damit aber noch im Bereich des sogenannten Referenzszenarios: Dieses hat die Kommission vor etwa zehn Jahren als verkraftbare Zielgröße festgelegt.

Wie ein Kommissionsmitglied, das nicht genannt werden will, dem Standard erklärt, sei die mittelfristige Annahme eher pessimistisch ausgefallen: Die Experten rechneten damit, dass die von der Regierung verabschiedeten Änderungen bei Hacklerfrühpension und Invaliditätspension die Kosten stärker dämpften, als zu Papier gebracht. Der Prognose fällt auch deutlich optimistischer aus als beim letzten Bericht vor drei Jahren, unmittelbar nach dem Höhepunkt der Krise und noch vor den jüngsten Reformen der rot-schwarzen Koalition.

Magere Jahre in der Pension

Besonders tragen zur finanziellen Entlastung die mageren jährlichen Anpassungen bei: Zwei Jahre hindurch bekommen die Pensionisten keinen vollen Ausgleich für die Teuerung - nicht zum ersten Mal. In den vergangenen zehn Jahren verlor eine Durchschnittspension wegen der Inflation etwa um zehn Prozent an Wert. Eine Folge laut Berichtsentwurf: das Verhältnis von durchschnittlicher Pensionsleistung zur durchschnittlichen Beitragsgrundlage sinkt im ASVG von derzeit 0,44 auf 0,34 im Jahr 2060.

Ab Mitte der Zwanzigerjahre wachsen die Kosten dann allerdings massiv. Bis 2040 soll der Zuschuss aus Bundesmitteln auf 5,5 Prozent, bis 2050 auf 5,9 Prozent steigen - von heuer gerechnet ist das mehr als eine Verdoppelung. Grund ist die starke Alterung: Die Bevölkerung im Alter von 65 Jahren plus wird von derzeit 1,53 auf 2,64 Millionen Menschen im Jahr 2050 anwachsen, statt 2,3 Millionen Pensionleistungen müssen dann knapp 3,6 Millionen ausbezahlt werden.

Dies wird durch die leicht steigende Zahl der Erwerbspersonen bei weitem nicht kompensiert, da diese laut Prognose nicht so lange im Job bleiben werden, wie von den demografischen Fakten geboten. Während die Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren um 4,8 Jahre (Männer) beziehungsweise 4,2 Jahre (Frauen) steigen soll, verläuft der Zuwachs beim Pensionsantrittsalter gemächlich: Von derzeit 58,4 Jahren soll dieses auf 60,8 Jahren zulegen. Die 60-Jahre-Marke soll dabei im Jahr 2024 erreicht werden, danach geht es - sofern sich nichts ändert - nur mehr in kleinen Schritten voran.

Es ist nun an der Pensionskommission, Schlüsse aus den Daten zu ziehen und Sozialminister Rudolf Hundstorfer etwaige Vorschläge für Reformen zu unterbreiten. Die Erfahrung zeigt jedoch: Ein gemeinsamer Nenner ist angesichts widerstrebender Interessen schwer zu finden. (Gerald John, DER STANDARD, 29.10.2013)