Vor ziemlich genau fünf Jahren, am 24. November 2008, beschlossen SPÖ und ÖVP das Regierungsprogramm 2008- 2013 "Gemeinsam für Österreich". Die 266 Seiten lesen sich gut und flüssig - und im Grunde könnten sie auch dieses Mal wieder herangezogen werden. Denn die vielen dort angeführten Problemfelder sind in der Zwischenzeit nicht einmal annähernd gelöst worden.

Das verwundert nicht, war doch das alte Programm eine reine Absichtserklärung: Verwaltungsreform mit einheitlichem Dienst- und Pensionsrecht, Reform des Finanzausgleichs, Entlastung des Faktors Arbeit, Stärkung der KMUs, aktivere Europapolitik, Modernisierung der Schulverwaltung, Stärkung der Wiener Börse - in der Theorie klingt all das ehrenhaft, mutig und wunderbar, in der Praxis aber ist die Regierung davon Welten entfernt. Um ein Déjà-vu zu vermeiden, liebe Verhandler von ÖVP und SPÖ, machen Sie es dieses Mal bitte, bitte anders!

Versuchen Sie, konkrete Zielvereinbarungen zu formulieren, stellen Sie klar, wer im Umsetzungsprozess für welche Bereiche zuständig und verantwortlich ist, legen Sie Etappenziele mit konkreten Daten fest, führen Sie eine Berichtspflicht der Verantwortlichen zu bestimmten Terminen ein, kurzum: Gehen Sie weg von allgemeinen Absichtserklärungen und hin zu einem echten Arbeitsprogramm, das überprüfbar ist.

Mehr als gute Vorsätze

Alle sind sich auch dieses Mal wieder einig, dass umfassende Steuerreformen hermüssen. Um zu vermeiden, dass es wieder nur beim guten Vorsatz bleibt, könnten die Verhandler das Reformprogramm, das die Kammer der Wirtschaftstreuhänder jüngst vorgelegt hat, als Basis heranziehen.

Schritt eins dieses Programms ab dem Jahr 2014/2015 sieht vor: Erarbeiten einer radikalen Vereinfachung des Steuersystems, allen voran der Lohnabgaben. Gefolgt von einer Strukturreform mit dem Ziel der Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger sowie Harmonisierung von Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbemessungsgrundlage plus Radikalreform des Lohnabgabenrechts.

Schritt zwei (2015-2017): Entlastung der Lohnkosten durch Reduktion steuerlicher Lohnnebenkosten um jährlich einen Punkt. Schritt drei (ab 2016) beinhaltet weitere Anreize für nachhaltiges Wachstum, etwa durch eine Tarifreform oder die Senkung der Körperschaftssteuer. Eine AG "Steuern neu", die für den Fahrplan verantwortlich ist, müsste die Arbeiten vorantreiben, an Regierung und Parlament berichten und für Versäumnisse geradestehen.

Am Ende eine Bitte: Lassen Sie die populistische Idee einer Ressortzusammenlegung, das ist kein Ersatz für Verwaltungsvereinfachung. Je breiter der Aufgabenbereich eines Ministers, desto schwieriger wird es, den Überblick zu behalten. Bonne chance! (Anton Fink, DER STANDARD, 30.10.2013)