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Foto: APA/HELMUT FOHRINGER

Wien - Verkehrssünder müssen seit Freitag in Wien tiefer in die Tasche greifen. Dann tritt ein neuer Katalog für Organstrafverfügungen gemäß Verwaltungsstrafgesetz in Kraft. Missachtung des Rotlichts an einer Ampel kostet so künftig 70 statt bisher 35 Euro, die Strafe fürs Nichtanlegen eines Sicherheitsgurtes wird von 35 auf 50 Euro erhöht. Auch Raser müssen mehr zahlen, lag der Strafrahmen bisher zwischen 21 und 50 Euro, liegt er nunmehr zwischen 30 und 90 Euro.

Geschwindigkeitsüberschreitungen um weniger als 20 km/h kosten nun 30 Euro, zwischen 20 und 30 km/h 50 Euro. Für eine mit Messgeräten festgestellte Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 km/h bis 40 km/h muss ab Allerheiligen 90 Euro gezahlt werden. Autofahrer sollten auch darauf achten, stets ihren Führerschein und den Zulassungsschein mitzuführen. Ist dies nicht der Fall, kostet die Fahrt ohne Zulassungsschein 20 Euro (bisher sieben Euro), die Fahrt ohne Führerschein schlägt mit 30 Euro (bisher 20 Euro) zu Buche.

Auch Fahren gegen Einbahn teurer

Fahren gegen die Einbahn und Überfahren von Sperrlinien oder Befahren von Sperrflächen kostet 50 statt bisher 35 Euro. Zudem wurden neue Delikte aufgenommen, sagte Polizeisprecher Thomas Keiblinger auf Anfrage der APA. Dazu gehört beispielsweise die Unterlassung der Bildung einer Rettungsgasse, das kostet in Wien nun 50 Euro. Für Vorschriftswidriges Verhalten von Fahrzeuglenkern in Begegnungszonen sind seit 1. November 30 Euro zu zahlen, für das "mutwillige Behindern eines Fahrzeuglenkers in Begegnungszonen durch Fußgänger" sind 20 Euro fällig.

Wie Fußgänger in einer Begegnungszone, in der per definitonem alle Straßenbenützer gleichwertig sind, Autofahrer mutwillig behindern können? Keiblingers Kollege Roman Hahslinger gibt derStandard.at ein Beispiel: "Wenn jemand eine Stunde stehen bleibt, und niemand kann vorbeifahren." Ist es einem Autolenker aber möglich, hinter einem Passanten im Schritttempo herzufahren, macht sich Letzterer nicht strafbar. (red/APA, 31.10.2013)