Es könnte eigentlich auch ein Witz sein. Der neu geschaffene Transparenz-Senat darf bestimmte Entscheidungen nicht veröffentlichen. Bei Strafen, die einzelne Personen und nicht die Partei betreffen, darf der Senat nur die Betroffenen selbst informieren. Das Gremium, das für mehr Transparenz geschaffen wurde, darf selbst nicht transparent sein.

Das ist nicht nur völlig widersinnig, sondern widerspricht auch der Absicht des neuen Parteiengesetzes. Geplant war, dass die Bevölkerung darüber Bescheid weiß, wie die Parteien zu ihrem Geld kommen und was sie damit machen. Die Bürger sollten auch ein Recht darauf haben, über Verstöße gegen die neuen Regelungen informiert zu werden. Auch wenn sie nicht die ganze Partei, sondern nur einzelne Abgeordnete betreffen.

Durch die derzeitige Gesetzeslage ist es Parteien erlaubt, selbst zu entscheiden, ob die Öffentlichkeit über ihre Verurteilung Bescheid erhält. Selbst wenn sie sich dafür entscheiden, haben sie die Möglichkeit, bestimmte Passagen auszulassen. Überdies besteht die Gefahr, dass Parteien die Entscheidungen des Senats schönreden.

Es ist unklar, ob das Gesetz bewusst so formuliert wurde. Die neuen Transparenzregeln wurden unter zeitlichem Druck formuliert und eilig beschlossen. Das Parlament sollte das Gesetz noch einmal unter die Lupe nehmen und es so reparieren, dass es tatsächlich für Transparenz steht.
(Lisa Aigner, DER STANDARD, 9./10.11.2013)