487.691 Salzburger sind derzeit in der klerikalen Warteschleife. Allesamt Katholiken, denen in diesen Tagen nur die Hoffnung bleibt. Denn ein Mitspracherecht wurde der Basis erwartungsgemäß auch bei der Wahl zum neuen Salzburger Erzbischof nicht eingeräumt. Der Ortsbischof wird eben nicht vor Ort gewählt - das hat sich eindrucksvoll auch in Salzburg bestätigt. Zwar wurden noch im Auftrag des scheidenden Bischofs Alois Kothgasser - vor allem aus kirchlichen Gremien - 1.250 Vorschläge zu potenziellen Kandidaten eingeholt, doch damit war auch das Ende der Transparenz erreicht.

Im stillen Kämmerlein fand eine Reihung der meistgenannten Namen statt. Dann ab mit der stillen Post zum Nuntius, von dort nach Rom und - reduziert auf einen Dreiervorschlag - postwendend zurück zum Salzburger Domkapitel. Einem Geheimbund von zwölf honorigen Männern, denen man noch eher einen schmutzigen Papstwitz als einen Hinweis auf einen möglichen Bischofsnachfolger entlocken kann.

Salzburg schweigt, das übrige Österreich spekuliert. Und ein steirischer Weihbischof taucht unter - vielleicht um sich auf die Amtsübernahme in der Mozartstadt vorzubereiten. Vielleicht aber auch um sich vor den wild kursierenden Gerüchten wie eine Mozartkugel zu verrollen. Was bleibt, ist die Unsicherheit beim Kirchenvolk.

In Salzburg offenbart sich erneut, wie dringend es eine kirchliche Wahlrechtsreform bräuchte. Doch werden die immer lauter werdenden Rufe nach mehr Demokratie in den heiligen Hallen Roms nicht erhört. Schon die Österreich-Synode von 1973 und später viele weitere österreichische Diözesanforen haben den Wunsch nach mehr Mitsprache bekräftigt. Was im Übrigen dem Kirchenrecht nicht widersprechen würde und Praxis der frühen Kirche war. Papst Leo der Große formulierte bereits im 5. Jahrhundert den Grundsatz: "Wer allen vorsteht, muss von allen gewählt werden." An Aktualität hat die Aussage nichts verloren. (Markus Rohrhofer, derStandard.at, 12.11.2013)