Wien - Einen Fall von Schleichwerbung sieht der Bundeskommunikationssenat (BKS) in der im September 2011 gesendeten Ö3-Sendung "Das große Lotto-Zusatzzahlenspiel". Damit korrigiert der BKS seinen ursprünglichen, vor knapp drei Wochen vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) aufgehobenen Bescheid, in dem noch von nicht gekennzeichnetem Product Placement ausgegangen wurde.

Ö3 müsse nun binnen zwei Wochen mehrere Erklärungen verlesen lassen, wonach man nach Feststellung des BKS mit der Ausstrahlung der Sendungen gegen das Verbot der Schleichwerbung verstoßen habe. Eingebracht hatten die Beschwerde bezüglich der Kooperation von Ö3 und den Österreichischen Lotterien bei dem betreffenden Gewinnspiel die privaten Hörfunksender.

Die ursprüngliche Sichtweise der Medienbehörde KommAustria sowie des BKS wurde vom VwGH nicht geteilt, sei doch "die Grenze zwischen (neutraler) Produktplatzierung und Werbung fallbezogen durch die Gestaltung der Sendungen insgesamt überschritten" worden. (APA, 15.11.2013)