Frage:

Was ist Insiderhandel?

Antwort:

Ein strafrechtliches Delikt, bei der eine Person aufgrund vertraulicher Informationen ein Wertpapier kauft oder verkauft, dessen Kurs durch Veröffentlichung dieser Informationen erheblich beeinflusst werden würde. Die Kenntnis von einem bevorstehenden Übernahmeangebot ist typischer für ein solches Insiderwissen.

Frage:

Hat Struzl solches Insiderwissen gehabt, als er am 3. Juli 2002 die Kauforder für 3000 VAE-Aktien gegeben hat?

Antwort:

Der Staatsanwalt sagt Ja, Struzls Anwalt Christian Hausmaninger und ein Gutachten des Rechtsprofessors Christian Nowotny bestreiten dies. Die Voestalpine war ebenso wie die deutsche Vossloh AG mit jeweils 43,5 Prozent an der VAE beteiligt. Ihr Syndikatsvertrag lief am 1. Juli ab, es galt als wahrscheinlich, dass einer der beiden Partner den anderen auskaufen würde. Schon im Juni hat die Voest einen Vorratsbeschluss über ein Angebot gefasst und dabei ein Preisband gesetzt, das deutlich über dem Börsenkurs von rund 130 Euro lag. Ob die Voest tatsächlich zum Zug kommen würde, war aber offen. Dies entschied sich erst am 15. Juli, als Vossloh den Zuschlag für den direkten VAE-Konkurrenten Cogifer erhielt und aus kartellrechtlichen Gründen aussteigen musste. Aus Struzls Sicht war die Übernahmefantasie zur VAE öffentlich bekannt, einen Wissensvorsprung hat er aber sicherlich gehabt. Ob dieser ausreicht, den Tatbestand des Insiderhandels zu erfüllen, da scheiden sich die Geister der Juristen.

Frage:

Wie hat Struzl davon profitiert?

Antwort:

Struzls Hausbank hat die Kauforder für 2800 VAE-Aktien erst am 10. und 11. Juli zu rund 130 Euro durchgeführt. Am 15. Juli gab die Voest das Abfindungsangebot für alle VAE-Aktionäre um 221,5 Euro bekannt. Struzls Aktienpaket war sofort um rund 250.000 Euro mehr wert.

Frage:

Wer hat das Geschäft aufgedeckt?

Antwort:

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) überprüft alle auffällige Aktienbewegungen, wie etwa die der VAE, und gibt den Akt bei Verdacht auf Insiderhandel an den Staatsanwalt weiter. Struzl sagt, er habe von sich aus seinen Aufsichtsratschef Rudolf Streicher und die FMA informiert, als er sich der verheerenden Optik bewusst wurde.

Frage:

Was ist Diversion?

Antwort:

Eine Form des außergerichtlichen Tatausgleiches, bei der auf eine Anklage verzichtet wird, wenn der Verdächtige eine Geldbuße bezahlt und den Schaden wieder gut macht. Eine Diversion setzt eine beweisbare strafbare Handlung sowie die "Schuldeinsicht" des Verdächtigen voraus.

Frage:

Was tat Struzl, um einer Anklage zu entkommen?

Antwort:

Er zahlte 50.000 Euro, die Höchststrafe für Insiderhandel, an den Bund und spendeten seinen Gewinn von 250.000 Euro gemeinnützigen Organisationen.

Frage:

Hat Struzl durch die Diversion seine Schuld zugegeben?

Antwort:

Der Staatsanwalt sagt ja, weil ja sonst die Diversion gar nicht möglich gewesen wäre. Struzl aber bestreitet dies. Die Diversion sei bloß ein Weg gewesen, einen für den Voest-Konzern und für ihn schädlichen Prozess zu vermeiden.

(Eric Frey, Der Standard, Printausgabe, 07.08.2003)