Entscheidung gegen die Republik könnte eine Klagsflut auslösen
Redaktion
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Krems - Die Besitzern eines Zweitwohnsitzes in Etsdorf am Kamp klagt die Republik Österreich auf Schadenersatz im Ausmaß von knapp 80.000
Euro.
Ihr 1861 errichtetes Haus
zählte lange Zeit zu den schönsten im Ort - bis zum Hochwasser im
August 2002. Die Fluten haben enorme Schäden an dem Gebäude
verursacht und es sogar absinken lassen. Nun hat die Frau
Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich eingereicht. Vor
Gericht wird sie von Rechtsanwalt Georg Zanger vertreten.
Republik ist generell für Wasserrechtsgesetz verantwortlich
"Die Republik ist generell für Wasserrechtsgesetz verantwortlich -
hat also die Pflicht, Verbände gegen Hochwasser zu gründen, die dann
vor Ort Schutzbauten errichten lassen", so Zanger im APA-Gespräch.
Der Streitwert beträgt knapp 80.000 Euro - wird sich aber - im Falle
eines positiven Urteils für die Klägerin - laut Zanger "wesentlich"
erhöhen. Die Anwaltskanzlei ist derzeit mit drei Musterprozessen
beschäftigt - jenem in Etsdorf und zwei weiteren in Ardagger (Bezirk
Amstetten) und Steyr (OÖ).
Klagsflut möglich
Sollte das Gericht gegen die Republik entscheiden, so könnte das
durchaus eine Klagsflut auslösen, vermutet Zanger: "Viele warten auf
das Urteil der Musterprozesse." Selbst Gemeinden könnten Klage gegen
die Republik einreichen, da sie genauso zu den Geschädigten gehören.
"Es muss sich allerdings um wiederkehrendes Hochwasser handeln", so
Zanger - und es muss einen kausalen Zusammenhang zwischen den
Versäumnissen der Republik und den Flut-Schäden geben. Nächster Verhandlungstermin ist der 5. September(APA)
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