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Schoenberg am Kamp bei der Jahrhundertflut

Foto: APA/ Guenter R. Artinger
Krems - Die Besitzern eines Zweitwohnsitzes in Etsdorf am Kamp klagt die Republik Österreich auf Schadenersatz im Ausmaß von knapp 80.000 Euro. Ihr 1861 errichtetes Haus zählte lange Zeit zu den schönsten im Ort - bis zum Hochwasser im August 2002. Die Fluten haben enorme Schäden an dem Gebäude verursacht und es sogar absinken lassen. Nun hat die Frau Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich eingereicht. Vor Gericht wird sie von Rechtsanwalt Georg Zanger vertreten.

Republik ist generell für Wasserrechtsgesetz verantwortlich

"Die Republik ist generell für Wasserrechtsgesetz verantwortlich - hat also die Pflicht, Verbände gegen Hochwasser zu gründen, die dann vor Ort Schutzbauten errichten lassen", so Zanger im APA-Gespräch. Der Streitwert beträgt knapp 80.000 Euro - wird sich aber - im Falle eines positiven Urteils für die Klägerin - laut Zanger "wesentlich" erhöhen. Die Anwaltskanzlei ist derzeit mit drei Musterprozessen beschäftigt - jenem in Etsdorf und zwei weiteren in Ardagger (Bezirk Amstetten) und Steyr (OÖ).

Klagsflut möglich

Sollte das Gericht gegen die Republik entscheiden, so könnte das durchaus eine Klagsflut auslösen, vermutet Zanger: "Viele warten auf das Urteil der Musterprozesse." Selbst Gemeinden könnten Klage gegen die Republik einreichen, da sie genauso zu den Geschädigten gehören. "Es muss sich allerdings um wiederkehrendes Hochwasser handeln", so Zanger - und es muss einen kausalen Zusammenhang zwischen den Versäumnissen der Republik und den Flut-Schäden geben. Nächster Verhandlungstermin ist der 5. September(APA)