Berlin - Union und SPD in Deutschland haben sich in ihren Koalitionsverhandlungen auf strengere Regeln für Managergehälter geeinigt. Danach sollen der Aufsichtsrat und die Aktionärsversammlung eines börsennotierten Unternehmens die Höhe der Gehälter festlegen und das Verhältnis zum Durchschnittsgehalt offenlegen, bestätigten Verhandlungskreise am Sonntag in Berlin.

Aus dieser Transparenz heraus ergebe sich eine Begrenzung der Vorstandsvergütungen. Eine gesetzliche Deckelung sei nach wie vor nicht geplant, hieß es. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann sagte der "Bild am Sonntag": "Wo der freie Markt versagt, muss der Staat versuchen, für Gerechtigkeit zu sorgen. (...) Es ist gut, dass wir im Entwurf des Koalitionsvertrages erstmals eine Grenze für Managergehälter eingezogen haben."

Viele Gegner

In Deutschland lehnen die Wirtschaft und Aktionärsschützer schärfere Vorgaben ab. Gleichzeitig sprechen sich fast drei Viertel der Deutschen dafür aus, Top-Managern die Gehälter zu beschneiden. Das ergab eine Umfrage des Marktforschungsinstituts GfK für die "Welt am Sonntag". Anlass war die "1:12-Initiative" in der Schweiz, die dort allerdings in einem Volksentscheid durchfiel. Damit wollten die Initiatoren erreichen, dass Managervergütungen auf das maximal Zwölffache des jeweils tiefsten Lohns im selben Unternehmen begrenzt werden. Der GfK-Umfrage zufolge würden dies in Deutschland 73,3 Prozent der Befragten befürworten.

Nach der Einigung der Rechtspolitiker von Union und SPD soll künftig die Hauptversammlung das letzte Wort haben. "Über die Vorstandsvergütung wird künftig die Hauptversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats entscheiden", heißt es nach Angaben der "Rheinischen Post" (Montag) im Textentwurf: "Um Transparenz bei der Feststellung von Managergehältern herzustellen, wird der Aufsichtsrat bei börsennotierten Unternehmen verpflichtet, ein Maximalverhältnis zwischen der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und dem durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen des jeweiligen Unternehmens festzulegen."

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer sagte der "Bild am Sonntag", die Vorgaben der Kommission "Corporate Governance Kodex" enthalte bereits umfassende Transparenzregeln. "Das ist Symbolpolitik und eine billige Einigung", sagte der Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Jürgen Kurz, dem "Tagesspiegel" (Montag). Eine Deckelung der Vorstandsvergütung durch den Aufsichtsrat, die sich an dem Durchschnittsverdienst im Unternehmen orientiert, sei bereits im "Corporate Governance Kodex" verankert: "Man sollte den Unternehmen Zeit geben, diese Empfehlung umzusetzen." 

SPÖ ohne Pläne

In Österreich scheint eine ähnliche Regelung nicht beabsichtigt zu sein. Die SPÖ, die sich ebenso wie ihre deutsche Schwesterpartei in Koalitionsverhandlungen befindet, habe derzeit keine konkreten Pläne, der Hauptversammlung bei der Vergütung von Vorständen von Aktiengesellschaften mehr Rechte zu geben, heißt es aus der Kommunikationsabteilung.

Noch im März forderte der jetzige Klubobmann der SPÖ, Andreas Schieder, den damaligen Merkel-Vorstoß, den die neue Koalition nun umzusetzen scheint, zu kopieren. Seitdem ist es in dieser Sache aber still geworden. Von der ÖVP ließ sich trotz wiederholter Versuche niemand für eine Stellungnahme erreichen. (APA/sat, 25.11.2013)