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Ranner wird vorgeworfen, Gelder einer oberösterreichischen Anwaltskanzlei, mit der sie geschäftlich verbunden war, veruntreut zu haben.

Foto: apa/Scheriau

Graz - Sie war wie Ernst Strasser im EU-Parlamentsteam der ÖVP und sieht sich - wie Strasser- mit schweren Vorwürfen der Justiz konfrontiert. Während der Ex-Innenminister auf die Wiederholung des Prozesses wegen Bestechlichkeit warten muss, sitzt die ehemalige ÖVP-Politikerin Hella Ranner seit Freitag in Graz vor dem Strafrichter.

Ranner wird vorgeworfen, Gelder einer oberösterreichischen Anwaltskanzlei, mit der sie geschäftlich verbunden war, veruntreut zu haben. Sie soll Honorare, die vertragsgemäß an die Gemeinschaftskanzlei abzuliefern gewesen wären, privat verbucht haben. Der bezifferte Schaden: rund 380.000 Euro. Zudem soll Ranner einen Bekannten um 100.000 Euro betrogen haben. Das von der Staatsanwaltschaft vermutete Motiv: eklatante Geldnot. Ranner hatte für eine Firma Haftungen übernommen, diese wurden schlagend, und sie blieb auf 6,5 Millionen Euro Schulden sitzen, was einen Konkurs nach sich zog. Ranner erklärte vor Gericht, sie fühle sich unschuldig, habe nie wissentlich die Kanzlei schädigen wollen, auch nicht ihren Bekannten, von dem sie sich 100.000 geborgt hatte. Ranner drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Richter Karl Buchgraber - er hatte Ex-Sturm-Graz-Präsident Hannes Kartnig zu noch nicht rechtskräftigen fünf Jahren Haft verurteilt - nahm Ranner in die Mangel: Es sei Tatsache, dass sie Honorare für sich verbucht habe, obwohl das per Vertrag nicht zulässig gewesen sei. Ob sie denn keine Schuldeinsicht habe? "Nein", beharrte Ranner. Warum sie dann einen Notariatsakt unterschrieben habe, in dem sie zugebe, der Kanzlei Gelder zu schulden? Das sei unter Druck geschehen. Sie sei psychisch angeschlagen gewesen, habe Beruhigungspillen genommen, die Doppelbelastung mit dem EU-Job sei zu viel geworden. Man habe ihr zudem bedeutet, "alles meinen Parteichefs zu sagen". Dies vor den Landtagswahlen 2010. Ranner: "Das wollte ich nicht." Die Verhandlung wurde auf Februar vertagt. (Walter Müller, DER STANDARD, 21.12.2013)