Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag das in Italien geltende Namensrecht bemängelt. Das Gesetz, wonach Kinder verheirateter Paare den Nachnamen des Vaters übernehmen müssen, sei "patriarchalisch" und "diskriminierend", urteilten die Straßburger Richter.

Diese Regelung stelle eine "ungleiche Behandlung von Männern und Frauen" dar und sei unvereinbar mit dem in der italienischen Verfassung verankerten Gleichheitsgrundsatz. Italien muss das entsprechende Gesetz nun ändern, falls es nicht innerhalb von drei Monaten Einspruch einlegt.

Paar kämpft seit 13 Jahren

Der beim Europarat angesiedelte Gerichtshof gab mit seinem Urteil der Klage eines italienischen Paares statt, das seit 13 Jahren dafür kämpft, dass die Kinder den Geburtsnamen der Mutter tragen dürfen. Alessandra Cusan und Luigi Fazzo waren vor das EU-Gericht gezogen, nachdem ihre Klage von italienischen Gerichten in allen Instanzen abgewiesen worden war.

Ende 2012 erlangten sie einen Teilerfolg, als die örtlichen Behörden ihnen gestatteten, ihrer Tochter zusätzlich zum Nachnamen des Vaters den Geburtsnamen der Mutter zu geben. Das Paar setzte seinen juristischen Kampf für eine freie Namenswahl aber fort.

"Gravierende Lücke" wird geschlossen

Politiker des linken sowie des rechten Lagers in Italien befürworteten den Richterspruch. Die klagenden Eltern äußerten sich gegenüber der Nachrichtenagentur ANSA erleichtert. Dadurch werde eine "gravierende Lücke" im italienischen Recht geschlossen, sagte Fazzo. Seine Ehefrau sprach von einer fortschrittlichen Entscheidung, die vor allem den Kindern zugutekomme. Das italienische Namensrecht ist im europäischen Vergleich besonders starr. In vielen Ländern können die Eltern ihren Kindern den Familiennamen des Vaters, der Mutter oder einen Doppelnamen geben. (APA, 8.1.2014)