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Händler und Hersteller versuchen gegen die Festplattenabgabe vorzugehen und präsentieren ein Alternativmodell.

Der Streit um die Festplattenabgabe wird wohl noch einige Jahre andauern. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Klage von Hewlett-Packard gegen die Festplattenabgabe wieder in die erste Instanz verwiesen. Die technischen Gegebenheiten und die Nutzergewohnheiten hätten sich verändert, argumentiert der OGH und will eine neue Prüfung des Sachverhalts.

50 Cent Haushaltsabgabe pro Monat

Bereits vor einiger Zeit haben sich Unternehmen wie Samsung, Hewlett-Packard, DiTech und Geizhals zu einer "Plattform für ein modernes Urheberrecht" zusammengeschlossen. Die Initiative präsentierte am Mittwoch ihren Lösungsansatz zum Streit zwischen Herstellern, Händlern, Verwertungsgesellschaften und Künstlern. Gemeinsam mit der Einhebung der GIS soll jeder Haushalt künftig 50 Cent pro Monat zahlen, die als Ausgleich für sämtliche Urheberabgaben dienen sollen. Damit würden auch die Reprografieabgabe bei Druckern und die Leerkassettenvergütung fallen, eine Festplattenabgabe käme erst gar nicht zustande.

Keine "Legalisierung" von illegalen Downloads

Der Vorteil wäre laut Martina Friedl von Samsung Österreich nicht nur die geringere finanzielle Belastung für den Kunden, sondern auch der Schutz von Arbeitsplätzen, die vor allem im Handel gefährdet sind, weil Konsumenten bei einer Festplattenabgabe im Ausland einkaufen würden. 22 Millionen Euro sollten so jährlich eingenommen werden. Das Geld würden die Verwertungsgesellschaften bekommen, um es an die Künstler zu verteilen. Über die bisherige Gebührenbefreiung könnten Einkommensschwache weiterhin befreit werden.

Durch die Einhebung der Gebühr würde aber eines nicht passieren: eine "Legalisierung" illegaler Downloads. Lediglich das Recht auf Privatkopie würde dadurch bestehen bleiben.

Reform von Verwertungsgesellschaften gefordert

Ganz unbeobachtet dürften die Verwertungsgesellschaften dann aber nicht handeln, sagt Gregor Gessner von Hewlett-Packard. Eine neutrale Behörde, repräsentiert durch die KommAustria (Kommunikationsbehörde), würde als Aufsichtsorgan dienen, den Betrag festsetzen und alle Interessengruppen vertreten. Gefordert wird im Rahmen der Einführung einer solchen Haushaltsabgabe aber auch die Reform der Verwertungsgesellschaften und eine damit einhergehende Verwaltungsvereinfachung.

Langwieriger Prozess

Gessner rechnet bis 2016 nicht mit einer Entscheidung zur Festplattenabgabe. Sollte diese zugunsten der Händler und der Industrie ausfallen, könnte der Kunde theoretisch sein Geld zurückfordern. Denn eingehoben wird die Abgabe von einigen Händlern prophylaktisch schon jetzt. Diese müssten bei einer Festlegung der Abgabe das Geld seit 2010 nachzahlen, mehrere Millionen Euro.

Bis dahin sollte das Urheberrecht auf europäischer Ebene modernisiert werden, Österreich müsste sich dem dann fügen und es auf die nationale Ebene umlegen. Dieser Prozess könnte aber ebenfalls einige Jahre dauern. Ein Bekenntnis der zuständigen Ministerien gibt es zumindest. Wie rasch die Umsetzung dann aber tatsächlich erfolgt, bleibt vorerst abzuwarten.

Update 10:45:

Der Verein für Internet-Benutzer VIBE hat in einer Aussendung bekanntgegeben, den Vorschlag der Plattform für ein modernes Urheberrecht zu begrüßen. Der bereits von VIBE öfters genannte "Netzschilling" würde eine moderne Alternative zur Festplattenabgabe darstellen und einen gerechten Ausgleich schaffen. Zugleich würde diese Abgabe digitale Kultur fördern und auch Kulturschaffende mit einbeziehen, die nicht Mitglieder einer Verwertungsgesellschaft sind. Auch die Elektro- und Elektronikindustrie sieht die Idee für alternatives Modell der Speichermedienabgabe positiv. (Iwona Wisniewska, derStandard.at, 23.1.2014)