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Für Kinder bis zwei Jahre steigt die monatliche Basisleistung von derzeit 105,4 Euro auf 114 Euro im Jahr 2018. Drei- bis Neunjährige erhalten im Endausbau in vier Jahren 121,9 statt 112,7 Euro.

Foto: dpa/stratenschulte

Wien - Sophie Karmasin verhehlt nicht, "ein bisschen stolz" zu sein: Erst wenige Wochen im Amt, darf sie eine Erhöhung der Familienbeihilfe, eines "mächtigen politischen Instruments", verkünden – und diese fällt auf Wunsch der Ministerin anders aus, als es die Regierung ursprünglich vorhatte.

Dafür, dass sie die Familienbeihilfe "ganz neu denken" wollte, bleibt aber einiges beim Alten. Anders als im rot-schwarzen Modell aus dem Juni des Vorjahres vorgesehen lässt sie die derzeitigen vier Auszahlungsstufen unverändert. Eine neue Idee ist hingegen, dass die Erhöhung nicht auf einen Schlag, sondern in drei Jahresschritten erfolgen wird: Im Juli 2014 gibt es ein Plus von vier Prozent, zu Jahresbeginn 2016 und 2018 kommen jeweils noch einmal 1,9 Prozent dazu.

Die Erhöhung im Detail

Konkret heißt das für Familien: Für Kinder bis zwei Jahre erhöht sich die Basisleistung von monatlich derzeit 105,4 Euro auf 114 Euro im Jahr 2018. Drei- bis Neunjährige erhalten im Endausbau in vier Jahren 121,9 statt 112,7 Euro, Zehn- bis 18-Jährige 141,5 statt 130,9 Euro. Ab 19 Jahren gibt es 165,1 statt 152,7 Euro.

Die Geschwisterstaffel, die jedes weitere Kind mit einem bestimmten Bonus belohnt, wird um jeweils die gleichen Prozentsätze erhöht. Der Zuschlag für erheblich behinderte Kinder steigt mit Juli von 138,30 auf 150 Euro pro Monat. Erhalten bleiben der mit der Beihilfe ausbezahlte Kinderabsetzbetrag von 58,4 Euro pro Kind und Monat, der Mehrkindzuschlag von 20 Euro ab drei Kindern, sofern das Jahreseinkommen unter 55.000 Euro liegt, sowie – ein besonderes Anliegen der Ressortchefin – das Schulstartgeld, das Sechs bis 15-Jährige einmal im Jahr mit 100 Euro unterstützt.

Die Ministerin streicht die kontinuierliche Erhöhung als Besonderheit  hervor. De facto bekommen Familien mit kleinen Kindern über die nächsten fünf Jahre gerechnet damit aber weniger Geld als laut altem Reformvorschlag vom Vorjahr - in anderen Fällen gleicht das nun doch ausbezahlte Schulstartgeld die Verluste durch die Verzögerung mehr als aus. Welchen Vorteil das "Karmasin-Modell" habe, außer dass sich der Staat erst einmal Geld erspart? Die von der ÖVP nominierte Politikerin spricht von einem ersten Schritt zu einem System, das künftig eine verlässliche regelmäßige Inflationsanpassung bringen könne.

Im neuen Gesetz wird von einem nach 2018 fortgesetzten Teuerungsausgleich allerdings ebenso wenig stehen wie jetzt schon im Koalitionspakt. Gewünscht hätte sie sich diesen schon, sagt Karmasin, aber das Ziel des Nulldefizits überschatte eben alles.

Nichtsdestotrotz handle es sich um ein "substanzielles" Plus für die Familien, sagt Karmasin – und relativiert die Klagen der Familienverbände über den schleichenden Wertverlust der Familienbeihilfe. Sie verweist darauf, dass, die Ausgaben für die Familien – alle Leistungen von der Kinderbetreuung bis zu Steuererleichterungen eingerechnet – zwischen 2006 und 2012 um 19 Prozent gestiegen sind – DER STANDARD berichtete. Die Inflationsrate lag lediglich bei 14,2 Prozent. 

Keine Jubelstimmung

Grundsätzlich positiv beurteilte SPÖ-Familiensprecherin Angela Lueger in einer Aussendung die Erhöhung der Familienbeihilfe. Diese sei ein Schritt in die richtige Richtung und eine Säule, um Familien zu unterstützen. Sie wünschte sich aber, dass die derzeitigen Frei- und Absetzbeträge vereinfacht und vereinheitlicht werden.

Die vier Prozent Erhöhung der Familienbeihilfe im Juli machten die Einschnitte und den Wertverlust der vergangenen Jahre nicht gut, befand die Grüne Familiensprecherin Daniela Musiol in einer Aussendung. Notwendig seien eine gesetzliche Festschreibung einer laufenden Inflationsanpassung sowie eine ordentliche Erhöhung". Musiol kritisierte, dass noch völlig offen sei, ob die Familienbeihilfe auch nach 2018 angepasst werde.

FPÖ-Familiensprecherin Anneliese Kitzmüller hält die Ankündigung zur Erhöhung der Familienbeihilfe um vier Prozent für "Schall und Rauch". Rechne man nämlich den Kinderabsetzbetrag dazu, verringere sich die prozentuelle Erhöhung in der Praxis. Nur eine Steigerung um etwa 50 Euro wäre eine echte Inflationsbereinigung, meinte sie in einer Aussendung.

IV-Generalsekretär Christoph Neumayer ortet in Sachen Familienbeihilfe weiterhin Verbesserungsbedarf: "Für die Zukunft ist es wichtig, das Modell noch mehr in Richtung Zielorientierung auszubauen, zu vereinfachen und die Reform der steuerlichen Familienleistungen in Angriff zu nehmen."

Ein kleiner, aber notwendiger Schritt ist die geplante Erhöhung für den Katholischen Familienverband. Offen bleibe aber nach wie vor die Forderung nach einer regelmäßigen, gesetzlich verankerten Wertanpassung. (Gerald John, derStandard.at, 31.1.2014)