Die Behindertenanwaltschaft hat sie als einen ihrer – wenigen – Erfolge des vergangenen Jahres präsentiert: Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung, der zufolge rund 60.000 mehr Menschen mit Handicap in Österreich das Recht auf einen Behindertenparkausweis erhalten. Wie viel diese Errungenschaft tatsächlich wert ist, wird sich allerdings erst in den nächsten Wochen weisen.

Denn die größere Zahl an Behindertenparkausweisen allein löst noch nicht das Problem an sich. Zwar wird neben stark gehbehinderten Personen endlich auch anderen Behindertengruppen, wie beispielsweise Blinden, die von jemandem chauffiert werden, berechtigterweise ein Recht auf besonders günstig gelegene Parkplätze bescheinigt. Doch müssen auch mehr entsprechend ausgewiesene Zonen vor wichtigen Punkten – Amtshäusern, Spitälern oder auch Schwimmbädern – eingerichtet werden. Diesbezüglich wird jedoch gezögert in Graz, Salzburg und Linz - und das, obwohl die nun in Kraft getretene Novelle auch dem Missbrauch der Ausweise vorbaut.

In urbanen Gebieten ist Parkraum bekanntlich ein rares, begehrtes Gut. Wie emotional über Parkplätze diskutiert wird, zeigen regelmäßig Debatten, die das Thema anstreifen: Etwa auch rund um die Umgestaltung der Mariahilfer Straße in Wien. An einem Mehr an Halteverbotsschildern für Autofahrer ohne Behinderung führt aber nichts vorbei. Alles andere wäre ein Verrat solidarischer Grundprinzipien. (Gudrun Springer, derStandard.at, 10.2.2014)