Streamingdienste als „Licht am Ende des Tunnels“

Foto: IFPI/Screenshot

Streaming führt laut Ansicht des Verbands der Österreichischen Musikwirtschaft (IFPI) viele Personen weg von der illegalen Nutzung von Musik. Auch erhofft man sich Einiges bei Wachstumsraten von 330 Prozent innerhalb eines Jahres. So liegt der Umsatz im Streaming 2013 bei 6,5 Millionen Euro. Im Vergleich mit dem gesamten digitalen Markt mit 31 Millionen ist das wenig. Langfristig erhofft man sich aber eine stabile und starke Einnahmequelle. In Österreich teilen sich die beiden Dienste Spotify und Deezer den Löwenanteil des Marktes auf. Letzterer ist vor allem wegen dem Joint-Venture mit einem heimischen Mobilfunkbetreiber vergleichsweise stark. Von Traumzahlen im Streaming wie in Schweden, dem Heimatland von Spotify ist man allerdings noch weit entfernt.

Den typischen Musikmarkt gibt es nicht mehr

Der Umsatz des gesamten Musikmarkt ist innerhalb des letzten Jahrzehnts um etwa 40 Prozent eingebrochen. Da freut man sich in der Branche schon über geringe Verlustzahlen wie 2 Prozent im Jahr 2013. Der größte Anteil geht immer noch vom Verkauf physischer Tonträger aus: Insgesamt 88 Millionen Umsatz sind das im letzten Jahr und somit noch über das Doppelte des digitalen Bereichs. Neben den großen, internationalen Stars sind deutschsprachige Künstler ein wichtiger Faktor im Geschäft. Bei den Verkaufscharts der Alben des Jahres sind vor allem Künstler der Genres Volkstümlich und Schlager gefragt. Namen wie Andreas Gabalier, Andrea Berg, Helene Fischer oder Semino Rossi sorgen im (physischen) Verkauf für erfreuliche Absatzzahlen.

OGH-Urteil bei der Festplattenabgabe im Sinne der Musikindustrie

Eine andere Einnahmequelle für den Musikmarkt ist die bisher als Leerkassettenvergütung bekannte Abgabe. Laut einem OGH-Urteil ist diese nun auch gültig für Festplatten und damit Geräte, die solche enthalten. Bisher wurde nur der iPod in diesem Sinne als vergütungspflichtig eingestuft. Die Verhandlungen in diesem Bereich sollen noch einige Wochen andauern. Dabei habe vor allem die Plattform des Elektrohandels das Lobbying in der letzten Zeit verschärft. Die Musikindustrie erhofft sich aber schließlich von 2010 ab rückwirkende Zahlungen.

Geistiges Eigentum muss weiterhin als Schützenswert gelten

Begründet durch die Streamingdienste sieht man eine Veränderung des Nutzerverhaltens vom illegalen hin zum legalen Bereich. Das macht man vor allem an der Kundenfreundlichkeit der Services und dem attraktiven Preisangebot fest. Beim Verband der Österreichischen Musikwirtschaft heißt es, man möchte weiterhin für Bewusstsein sorgen, dass Musik als geistiges Eigentum geschützt werden muss. Mit Besorgnis werden dabei Dienste wie Grooveshark betrachtet, die sich legal präsentieren, denen es aber an Verträgen mit Labels mangelt. Pro legalem Streaming eines Titels kann man in etwa von einer Vergütung von 0,003 Euro ausgehen, die für die Musikwirtschaft generiert wird. Was schließlich bei den Künstlern selbst ankommt, hängt vom jeweils mit dem Label abgeschlossenen Vertrag ab. (jbu, derStandard.at, 11.2.2014)