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Josef Ostermayer bei der Amtsübergabe im Dezember 2013. Er hält die Festplattenabgabe für die "realistischste Variante" einer Urheberrechtsnovelle.

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2012 fanden in Wien Demos für und gegen die Festplattenabgabe Statt

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Monatelang wurde darum gestritten, nun scheint es fix zu sein: Die Festplattenabgabe dürfte Realität werden. Josef Ostermayer, ab 1. März auch offiziell Kulturminister, kündigt im Gespräch mit dem STANDARD eine gemeinsame Pressekonferenz mit Justizminister Wolfgang Brandstetter in absehbarer Zeit an – wegen der Novellierung des Urheberrechts: "Ich glaube, dass die Festplattenabgabe momentan die realistischste Variante ist – trotz der technischen Entwicklungen, die es geben wird. Wir müssen versuchen, die jungen Netzfreiheitsverfechter zu überzeugen, dass diese Abgabe g'scheit ist."

Elektrohandel hatte massiv gegen Abgabe lobbyiert

In den vergangenen Monaten und Jahren setzten sich die Verwertungsgesellschaften vehement für die Einführung einer sogenannten Festplattenabgabe ein, während der Elektrohandel massiv dagegen lobbyierte. Laut Unterstützern würde die Abgabe die Einkommenssituation heimischer Künstler verbessern und das heimische Urheberrecht ins 21. Jahrhundert befördern.

Smartphones, Tablets, USB-Sticks

Justizminister Brandstetter hatte kürzlich verlautbart, sich bei der Urheberrechtsreform an den Rundfunkgebühren zu orientieren, und damit für einige Verwirrung gesorgt. Aus dem Justizministerium hieß es dazu, dass damit lediglich gemeint sei, alle Speichermedien (also auch Smartphones, Tablets, USB-Sticks) könnten in einer Festplattenabgabe inkludiert seien – so wie für alle theoretisch zum Fernseh- oder Radioempfang geeigneten Geräte GIS-Gebühren fällig werden.

OLG Wien: Gilt auch für Handys

Das Oberlandesgericht Wien hatte am Donnerstag entschieden, dass prinzipiell auch Handys vergütungspflichtig sind. Grund dafür: Die Speicherkapazität der Musikhandys diene "der Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Audio- und audiovisueller Werke". (trenk/fsc, derStandard.at, 14.2.2014)