Ohne Beschwerden, kein Verfahren
Zu einem Verfahren gegen Österreich käme es lediglich im Fall einer Beschwerde ausländischer Mitbewerber um das Aktienpaket, die sich durch die Einschränkungen der Bundesregierung benachteiligt fühlten, erläuterte der Sprecher Tilman Lüder. Nach EU-Recht muss beim Verkauf staatlicher Anteile die Chancengleichheit zwischen in- und ausländischen Investoren gewährleistet sein. Diese könnte aber durch die ausdrückliche Beschränkung gefährdet werden, dass jeder einzelne ausländische Investor lediglich 5 Prozent des Aktienpakets erwerben darf. Interessiere sich kein ausländischer Investor für den Linzer Konzern, bleibe dies allerdings ein "abstraktes" Problem. Die EU werde in diesem Fall nicht gegen die Bundesregierung vorgehen, wird in Brüssel betont. Tätig werde die Behörde nur bei Klagen abgewiesener Mitbewerber.
Die geplante Einschränkung der Stimmrechte "im Einklang mit der österreichischen Regierungspolitik" könnte aus Sicht der EU-Behörde ebenfalls ausländische Mitbewerber um die staatlichen voestalpine-Anteile abschrecken. Damit habe der Investor weniger Kontrolle über das Unternehmen. Im Klartext bedeute diese Auflage außerdem, dass die Entscheidungszentrale des Konzerns und die Forschung in Österreich verbleiben sollten.
Hürde: Drei-Jahresfrist
Dieses Anliegen sei zwar "legitim", wird bei der EU-Kommission betont. Es könnte sich aber ein Konflikt mit dem EU-Recht ergeben, falls damit der Staat gezwungen werde, den Preis unter den Marktwert des Unternehmens zu drücken. Dies käme einer EU-widrigen Begünstigung eines österreichischen Bewerbers gleich. Daher wäre aus Kommissionssicht eine öffentliche Ausschreibung der bessere Weg, den Marktwert des Unternehmens zu ermitteln. In Österreich hat bekanntlich der Haupteigentümer des Magna-Konzerns, Frank Stronach, sein Interesse am Erwerb des 34,7prozentigen Anteils der ÖIAG an der Voest bekundet.