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Dotcom dürfte gegen das Urteil berufen.

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Die Razzia bei dem wegen Copyright-Verletzungen in den USA angeklagten Internetunternehmer Kim Dotcom in Neuseeland war entgegen einem ersten Gerichtsurteil doch legal. Die auf Antrag der USA ausgestellten Durchsuchungsbefehle seien angemessen gewesen, urteilte ein Berufungsgericht am Mittwoch in der Hauptstadt Wellington und hob damit das Urteil einer niedrigeren Instanz auf.

Berufung angekündigt

Das ist eine Schlappe für den in Kiel geborenen Dotcom, der gegen die Vorwürfe und ein US-Auslieferungsbegehren kämpft. "Wir werden wahrscheinlich vor dem höchsten Gericht in Berufung gehen", twitterte Dotcoms Anwalt Ira Rothken. Ausführlichere Kommentare wolle man aber derzeit noch nicht abgeben, da man das Urteil noch analysiere.

Aushändigung konfiszierter Datenträger illegal

Dotcom gründete die inzwischen geschlossenen Datenaustauschplattform Megaupload, die mittlerweile mit Mega einen Nachfolger hat. Mit Baboom befindet sich auch ein Musikstreaming-Dienst im Aufbau. US-Ankläger machen ihn für massive Copyrightverletzungen auf der Plattform verantwortlich und wollen ihm den Prozess machen. Die Polizei stellte bei der Razzia im Jänner 2012 Beweismaterial sicher, darunter Computer, Festplatten und andere Datenträger.

Das Berufungsgericht bekräftigte allerdings einen Teilaspekt des vorherigen Urteils: es sei illegal gewesen, den US-Anklägern Kopien der konfiszierten Datenträger auszuhändigen. (APA/red, 19.02.2014)