Religionsagenden werden künftig nicht mehr im Unterrichtsministerium, sondern bei Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) angesiedelt sein. Zudem übernimmt Ostermayer mit Inkrafttreten des neuen Bundesministeriengesetzes neben dem Kultusamt, das die Religionsagenden betreut, auch die Verantwortung für den Denkmalschutz.

Anerkennung von Religionsgemeinschaften

Das Kultusamt hat die Aufgabe, staatliche religionsrechtliche Normen zu vollziehen. Ihm obliegt beispielsweise die Entscheidung, ob eine religiöse Vereinigung staatlich anerkannt wird. Das kann etwa zur Folge haben, dass die Glaubensgemeinschaft mit einem eigenen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen vertreten ist.

Derzeit gibt es 16 anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich. Geleitet wird das Kultusamt wie bisher von Oliver Henhapel. (red, derStandard.at, 26.2.2014)