Wien - Der 33-jährige Wiener, der seinen Freund bei einem Trinkgelage geschlagen und mit der Grillzange attackiert hatte, ist am Donnerstag im Straflandesgericht nicht wegen Mordversuchs, sondern wegen schwerer Körperverletzung zu 3,5 Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft erbat drei Tage Bedenkzeit, die Verteidigung verzichtete auf Rechtsmittel.

Die Geschworenen stimmten mit 8:0 Stimmen gegen den angeklagten Mordversuch, auch die Eventualfragen zur gefährlichen Drohung und der absichtlichen schweren Körperverletzung wurden verneint. Der Mann wurde deshalb wegen schwerer Körperverletzung verurteilt.

Milderungsgründe gab es keine, erschwerend waren u.a. die zahlreichen Vorstrafen des 33-Jährigen sowie der rasche Rückfall nach seiner letzten Verurteilung. Aus Präventionsgründen wurde der Strafrahmen um ein halbes Jahr überschritten, sagte Richter Ulrich Nachtlberger. (APA, 3.3.2014)