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Kein Job, kein Geld: Das gilt für manche auch dann, wenn sie in der Obhut des Arbeitsmarktservice sind.

Wien - Noch nie in der Zweiten Republik waren so viele Menschen auf Jobsuche wie Ende Jänner dieses Jahres. Inklusive Schulungen sind mehr als 440.000 Menschen arbeitslos. Steigende Arbeitslosigkeit bedeutet oft auch steigenden Druck auf Arbeitslose, sollen sie doch "aktiviert" werden, wie es im Fachjargon heißt, damit sich die Arbeitlosigkeit nicht verfestigt und aus Arbeitslosen nicht Langzeitarbeitslose werden. Das Arbeitsmarktservice bedient sich dabei im Auftrag der Politik mehr oder weniger sanften Drucks, der bis zur Sperre des Arbeitslosengeldes reicht.

Geht es nach dem AMS, waren im Vorjahr 347 Österreicher "gänzlich arbeitsunwillig". Sie bekamen ihr Arbeitslosengeld komplett aberkannt. Das waren 67,6 Prozent mehr als 2012. Wegen "Missbrauchs" bekamen 15.816 Arbeitslose eine vorübergehende Sperre des Arbeitslosengeldes. Für das AMS fallen in diese Kategorie Menschen, die sich durch "Verweigerung oder Vereitelung einer Arbeitsaufnahme oder Schulungsmaßnahme" hervortun.

Umstrittene Maßnahmen

Die Schulungsmaßnahmen sind bekanntlich umstritten. Während Politik und AMS Weiterbilden unter allen Umständen für angezeigt halten - Arbeitslose aktivieren und Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen sind das erklärte Ziel -, sehen sich manche Betroffene eher Repressionen ausgesetzt. Der Verein Aktive Arbeitslose etwa ortete wiederholt Willkür bei den Bezugssperren.

Insgesamt waren im vergangenen Jahr 886.000 Personen zumindest einen Tag arbeitslos (2012: 850.000). Alles in allem gab es 105.300 Arbeitslosengeld-Sperren (2012: 98.900). Zum Vergleich: Im Jahr 2003 lag die Zahl der Sperren bei 71.839 bei 774.242 arbeitslosen Personen, im Jahr 2004 bei 81.794 bei 778.431 arbeitslosen Personen.

Die 105.300 Sperren des Jahres 2013 zählen etwa jene Fälle mit, bei denen das Arbeitslosengeld erst nach einer bestimmten Frist ausgezahlt wurde, oder nach Wiedererscheinen eines Arbeitslosen beim AMS wieder ausbezahlt wurde. Mit 56.054 (plus 1.177 gegenüber dem Jahr  2012) wurde mehr als die Hälfte aller Sperren wegen Versäumens eines Kontrolltermins verhängt. 33.078-mal (plus 5.628) gab es Sanktionen bei Selbstkündigung, bei der es in den ersten vier Wochen kein Arbeitslosengeld gibt. (APA/red, derStandard.at, 5.3.2014)