Das Justizministerium hat in den vergangenen sechs Jahren 130 Weisungen erteilt, 39 davon betrafen sogenannte "clamorose" Verfahren, also Fälle, die unter großem Medieninteresse standen. Das gab Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung an den grünen Justizsprecher Albert Steinhauser bekannt.

Mediales Getöse

"Versteht man unter 'clamoros' entsprechend der Bedeutung seines lateinischen Ursprunges ('lärmend', 'laut') Fälle mit 'medialem Getöse', fallen nach der Einschätzung meiner Fachabteilungen 39 der insgesamt 130 Weisungsfälle der Jahre 2008 bis 2013 darunter", so Brandstetter. Sechs im Jahr 2009, zehn im Jahr 2010, vier im Jahr 2011, sechs im Jahr 2012 und 13 Verfahren im Jahr 2013. Das entspricht im Durchschnitt etwa 30 Prozent der Fälle.

Insgesamt sind 85 der Verfahren, bei denen in den Jahren 2008 bis 2013 eine Weisung erteilt wurde, abgeschlossen.

Über Verfahren, "an denen wegen bestimmter Umstände ein besonderes öffentliches Interesse besteht oder in denen noch nicht hinreichend geklärte Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu beurteilen sind", müssen die Staatsanwaltschaften der jeweils übergeordneten Oberstaatsanwaltschaft über das beabsichtigte Vorgehen berichten (sogenannte Vorhabensberichte). Die Zahl der von den Oberstaatsanwaltschaften dem Justizministerium vorgelegten Berichte betrug 4.176 im Jahr 2012 und 4.752 im Jahr 2013. Für die Jahre 2008 bis 2011 liege kein verlässliches Zahlenmaterial vor, heißt es in der Anfragebeantwortung.

Brandstetter hat sich für eine Reform des Weisungsrechts ausgesprochen und eine Expertengruppe zu diesem Thema eingesetzt. Sie soll außerdem klären, ob die Berichtspflicht der Staatsanwälte eingeschränkt werden kann - auch um Verfahren zu verkürzen. (APA, 17.3.2014)