Wien - Die Schließung von Bezirksgerichten dürfte erleichtert werden. Der Verfassungsausschuss hat sich am Donnerstag gegen eine Verfassungsbestimmung gestellt, wonach sich die Grenzen der politischen Bezirke und der Gerichtsbezirke in Österreich nicht schneiden dürfen. Um einen Beschluss im Nationalrat herbeiführen zu können, müssen SPÖ und ÖVP bis kommende Woche noch Überzeugungsarbeit leisten.

FPÖ erster Kandidat

Denn im Ausschuss stimmte nur das Team Stronach mit der Koalition, was für die zu erreichende Zwei-Drittel-Mehrheit zu wenig wäre. Erster Kandidat für eine Zustimmung nächste Woche wäre die FPÖ, deren Justizsprecher Harald Stefan persönlich für die Neuregelung eintritt, sich aber zunächst noch im Klub beraten will.

Dass die Regelung überholt ist, darüber herrschte im Ausschuss heute weitgehend Konsens. Ob eine Zusammenlegung von Bezirksgerichten sinnvoll sei, hänge vom Einzelfall ab und habe nichts mit Bezirksgrenzen zu tun, lautete der allgemeine Tenor.

Anlass: Enns und Steyr

Anlassfall für die rasche Verfassungsänderung ist die Zusammenlegung der Bezirksgerichte Enns und Steyr, die bereits vor den VfGH gebracht wurde. Freiheitliche, Grüne und NEOS gehen davon aus, dass hier ein Verfassungsbruch vorliegt, weshalb letztere beide Fraktionen der nachträglichen Sanierung auch nicht zustimmen wollen.

Die frühere Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) wies hingegen darauf hin, dass bereits unter Justizminister Dieter Böhmdorfer (FPÖ) Bezirksgerichte über politische Bezirksgrenzen hinweg zusammengelegt worden seien und der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts auch die nunmehrige Verordnung nicht beanstandet habe. Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) wertete die Zusammenlegung ebenfalls als verfassungskonform. Das Gesetz soll ihm zufolge nur eine Klarstellung bringen. (APA, 20.3.2014)