Nach den Richtwerten (siehe "Nachlese") hat das Justizministerium am gestrigen Mittwoch auch die neuen Kategoriebeträge per Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie steigen, wie bereits berichtet, um mehr als fünf Prozent; dieser Wert ist sozusagen systemimmanent, weil die Kategoriebeträge (anders als die Richtwerte, die alle zwei Jahre automatisch angehoben werden) immer nur dann angehoben werden dürfen, sobald der Verbraucherpreisindex die Fünf-Prozent-Hürde überspringt. Diese Schwelle wurde im Dezember erreicht. Zuletzt waren die Kategoriemieten im September 2011 angehoben worden.

Die Kategoriemieten gelten im Wesentlichen für Mietverträge, die zwischen 1982 und dem 1. März 1994 (Inkrafttreten des Richtwertgesetzes) abgeschlossen wurden. Die Erhöhung wird am 1. April 2014 "mietrechtlich wirksam", wie es im Bundesgesetzblatt heißt - und damit zeitgleich mit den Richtwerten, was ein ausgesprochener Zufall ist.

Neue Kategorie-A-Miete bei 3,43 Euro

Unterkünfte der Kategorie A kosten damit demnächst 3,43 statt 3,25 Euro pro Quadratmeter (plus 5,5 Prozent). Kategorie-B-Mieten steigen von 2,44 auf 2,57 Euro (plus 5,3 Prozent).

Die Kategorien C und "D brauchbar" verteuern sich um 5,6 Prozent auf 1,71 Euro, die Mieten für Wohnungen der Kategorie "D unbrauchbar" legen um 6,2 Prozent auf 0,86 Euro je Quadratmeter und Monat zu. (mapu, derStandard.at, 20.3.2014)