Berlin - Der flächendeckende, gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro für Deutschland rückt näher. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat den Entwurf für das Gesetz, das am 1. Jänner 2015 in Kraft treten soll, in die Ressortabstimmung gegeben - und das nicht ohne Triumph. Denn die SPD konnte ihr Prestigeprojekt, das sie im Bundestagswahlkampf vehement beworben hatte, weitgehend nach ihren Ideen durchsetzen.

Beim geplanten Mindestlohn von 8,50 Euro wird es nur wenige Ausnahmen geben: für ehrenamtlich Tätige, für Langzeitarbeitslose und für Jugendliche unter 18 Jahren.

Doch diese von Nahles vorgesehene Altersgrenze wackelt noch, denn die Wirtschaft und Teile der CDU/CSU sind nicht damit einverstanden. Nahles argumentiert, dass die Altersgrenze bei 18 Jahren nötig sei, weil in diesem Alter die meisten Lehrlinge mit ihrer Ausbildung fertig seien. Wenn man auch Jugendlichen unter 18 Jahren 8,50 Euro für diverse Jobs bezahle, dann würden einige vielleicht gar keine schlechter vergütete Lehre beginnen.

Unions-Fraktionsvize Michael Fuchs hingegen erklärt: "Viele junge Menschen beenden im Alter von 18 Jahren erst die Schule." Um diese nicht von einer Ausbildung abzuhalten, müsse die Altersgrenze für den Mindestlohn auf 21 Jahre angehoben werden. Auch Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer plädiert für die 21 Jahre.

Die Gewerkschaft wiederum will allen, auch unter 18-Jährigen und Langzeitarbeitslosen, die 8,50 Euro bezahlen lassen, da die vorgesehenen Ausnahmen "willkürlich und diskriminierend" seien. Der Deutsche Bauernverband fordert Ausnahmen für Saisonarbeiter, sonst würde Obst und Gemüse teurer. (bau, DER STANDARD, 21.3.2014)