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Eine Rathaus mit zwei Magistratsdirektoren gibt es in Klagenfurt.

Foto: apa/gindl

Klagenfurt hat's ja. Ein manifestes strukturelles Defizit und sündteure Großprojekte wie etwa das Fußballstadion – wie die Hypo-Bank ein Mahnmal größenwahnsinniger Politik – haben riesige Löcher ins Stadtbudget gerissen. Man lebt nur noch vom Familiensilber – aus dem seinerzeitigen Verkauf von Anteilen der Klagenfurter Stadtwerke an den Verbund. So weit, so schlecht.

Dessen ungeachtet folgt nun der nächste Akt in der Trauerposse um die Besetzung des Klagenfurter Magistratsdirektors. Es gibt deren derzeit nämlich zwei. Da wäre Peter Jost, 2010 von der Stadtpolitik wegen eines vom Zaun gebrochenen "Zulagenskandals" als Magistratsdirektor mit Billigung von FPÖ, SPÖ und Teilen der Grünen als "Gagenritter" aus dem Amt geworfen und nach drei Jahren wieder eingesetzt. Die Stadt hatte nämlich sämtliche Arbeitsprozesse, die Jost gegen seine Suspendierung angestrengt hatte, verloren. Man musste ihm nicht nur sein Gehalt nachzahlen, sondern auch sämtliche Zulagen. Summa summarum 174.432 Euro.

Position doppelt besetzt

Und da wäre seine temporäre Nachfolgerin, Claudia Koroschetz, die gleichfalls ihre Position räumen musste, nachdem Jost per Gerichtsentscheid wieder zu Amt und Würden zurückgekehrt war. Doch auch Koroschetz hat das Arbeitsgericht erfolgreich bemüht – und dieses hat festgestellt, dass auch sie rechtmäßige Magistratsdirektorin und demnach weiter in ihrer Funktion ist – und das unbefristet. Dieses erstinstanzliche Urteil platzte letzte Woche in eine Sitzung des Klagenfurter Gemeinderates, der sich nun damit auseinandersetzen muss, Jost auf seine frühere Position zurückversetzt zu haben, obwohl die gar nicht frei war.

Die Stadt Klagenfurt, vertreten durch Bürgermeister Christian Scheider (FPÖ), wird nun gegen das Koroschetz-Urteil berufen. Was zumindest verwundert, zumal Koroschetz stets als FPÖ-affin galt. Doch da sich Scheider mit Jost bereits verglichen und ihm, ohne die Stadtgremien zu befassen, rund 70.000 Euro ausbezahlt hat, bleibt ihm jetzt wohl nichts anderes übrig, als gegen Koroschetz vorzugehen – so wie seinerzeit gegen Jost.

Politisches Sittenbild

Ein Rathaus – zwei Magistratsdirektoren: Zur Ratlosigkeit gegenüber der von der Justiz geschaffenen Situation, die zwei Magistratsdirektoren denselben Posten als rechtmäßig (in einem Fall erstinstanzlich) zuschreibt, gesellt sich ein politisches Sittenbild Klagenfurts. FPÖ, SPÖ und Teile der Grünen trachteten danach, zunächst Jost als rechte Hand des früheren schwarzen Bürgermeisters Harald Scheucher loszuwerden. Als das nicht gelang, fühlten sich SPÖ-Vizebürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz und Grünen-Stadträtin Andrea Wulz vom blauen Bürgermeister falsch informiert und hintergangen und wollten Jost unbedingt wieder zurück.

ÖVP und Liste Ewald Wiedenbauer waren von Anfang an gegen dessen Ablöse gewesen. Bei den Klagenfurter Freiheitlichen mit dem wankelmütigen Bürgermeister Scheider an der Spitze, der Koroschetz zunächst hineingedrückt und nun wieder fallengelassen hat, löste das Kuddelmuddel um die höchste Rathausposition parteiinternen Zündstoff aus. Scheiders Vize, Albert Gunzer, warf seinem Parteifreund imageschädigendes Verhalten vor. Er habe Jost zurückgeholt, bevor noch die Situation um Koroschetz juristisch geklärt gewesen sei. FPÖ-Landeschef Christian Ragger musste ein Machtwort sprechen.

Fast alle für Wiederbestellung

Von den 45 Gemeinderäten haben bis auf einen alle für die Wiederbestellung von Peter Jost gestimmt. Nur der rote Ex-Stadtrat Manfred Mertel, im Hauptberuf Mitarbeiter der Kärntner Gemeindeabteilung, war dagegen. Sein Argument, ein Magistratsdirektor kann nicht auf Zeit bestellt werden. Nach der Vertragsbediensteten-Ordnung hätte Koroschetz nachobjektiviert werden müssen. Erfolgt das nicht, entstehe ein Rechtsanspruch auf Ausübung der Position "auf unbestimmte Zeit". Ein Argument, dem sich das Gericht im Fall Koroschetz angeschlossen hat. Eine diesbezügliche Stellungnahme der Kärntner Gemeindeaufsicht lag übrigens bereits am Tag der Koroschetz-Bestellung durch Stadtsenat und Gemeinderat vor.

Haftungen für die politischen Akteure gibt es nicht – es haftet der Steuerzahler. (Elisabeth Steiner, derStandard.at, 25.3.2014)