Der renommierte Rundfunkrechtler Hans Peter Lehofer warnt in seinem Blog, dem ORF per Gesetz vorzuschreiben, dass er einen Prozentsatz seiner Ausgaben für Filme österreichischer Produzenten reservieren muss (die gerade 20 Prozent des Umsatzes dafür fordern). Sie sei rechtlich "nicht möglich", schreibt Lehofer, im Hauptberuf Verwaltungsrichter und früher der erste Leiter der Medienbehörde KommAustria.

Lehofer erklärt das nicht wie Medienminister Josef Ostermayer, der das als Eingriff in die Programmhoheit des ORF darstellte. Der Rundfunrechtler verweist auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (der EU) zur Verpflichtung aller spanischen Fernsehveranstalter vorsah, einen bestimmten Anteil ihres Umsatzes für Produktionen in einer in Spanien als Amtssprache anerkannten Originalsprache auszugeben (kurz UTECA-Urteil). Eine solche Regelung würde in die EU-Grundfreiheiten eingreifen -  freien Dienstleistungsverkehr, Niederlassungsfreiheit, freien Kapitalverkehr und Arbeitnehmerfreizügigkeit, schreibt Lehofer.

"Denkbar" nennt der Rundfunkrechtler eine allgemeine Regelung mit Mindestquoten etwa für Filme in der österreichischen Varietät des Deutschen, in österreichischen Mundarten oder in den anerkannten Minderheitensprachen. Und: "Eine Förderung von Filmen, die nicht (nur) von österreichischen Produzenten gemacht werden, aber für eine relevante Wertschöpfung im Inland sorgen (überwiegende Produktionsausgaben im Inland, egal ob ein österreichisches oder ausländisches Unternehmen produziert) wäre im Rahmen der oben zitierten Beihilfenmitteilung zur Filmwirtschaft möglich, allerdings mit entsprechender Vorlaufzeit zur notwendigen Genehmigung durch die EU-Kommission." Lehofer: "So einfach also die Forderung nach einer "Österreich-Quote" klingt, so heikel wären die Detailfragen einer rechtssicheren Ausgestaltung."

Der Rundfunkrechtler erinnert zudem daran, dass das Gesetz den ORF schon jetzt verpflichtet, "österreichische künstlerische und kreative Produktion" angemessen" zu berücksichtigen und fördern. (red, derStandard.at, 25.3.2014)