Hat der Gegner eine Zwickmühle aufgebaut, schwindet die eigene Chance, das entsprechende Brettspiel zu gewinnen, rapide. Das Gesetz hat die Tierrechtler vom Verein gegen Tierfabriken (VgT), die nach einem Monsterverfahren in Wiener Neustadt großteils freigesprochen wurden, in eine ebensolche Zwickmühle gebracht. Denn das von ihnen angestrengte Verfahren um den monatelangen Einsatz der verdeckten Ermittlerin "Danielle Durand" konnten sie kaum gewinnen.

War die Polizistin damit beschäftigt, konkrete Beweise gegen Täter zu sammeln, müsste das vom Staatsanwalt zwar genehmigt werden. Aber geschieht dies nicht, ist das Verwaltungsgericht nicht zuständig. Sollte sie eruieren, ob Anschläge geplant werden, benötigte die Exekutive dafür keine staatsanwaltliche Lizenz zum Spitzeln.

Die Theorie, dass Justiz und Polizei einander gerne decken, zieht in diesem konkreten Fall wohl nicht. Wolfgang Helm, der den Durand-Einsatz nun für zulässig erklärt hat, gilt als eher kritischer Geist: Im Fall Cheibani W., der bei einem Polizeieinsatz fixiert wurde und in der Folge starb, verurteilte er die Polizei wegen Menschenrechtsverletzung.

Auch im aktuellen Fall zeigte er Sympathie für das Anliegen der Aktivisten - die Gesetzeslage ließ ihm aber aus seiner Sicht keine Wahl. Was bedenklich ist: zeigt es doch, dass die Polizei Narrenfreiheit beim Infiltrieren hatte. Sie konnte nie in eine juristische Zwickmühle kommen. (Michael Möseneder, DER STANDARD, 4.4.2014)