München - Autobiografien gelten in Deutschland als Sachbücher und nicht als Belletristik. Laut einem Urteil des Landgerichts München würden Autobiografien wie wissenschaftliche Bücher für sich in Anspruch nehmen, tatsächlich Geschehenes wiederzugeben. Einem Sachbuchautor könne gegebenenfalls vorgeworfen werden, gelogen zu haben, einem Romanautor jedoch nicht. (dpa/DER STANDARD, Printausgabe, 21.8.2003)