Wien - Die Zahl der neuen Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist im Jahr 2013 ein wenig gesunken - und ist nur mehr etwas größer als 2008, als der VfGH anstelle des Verwaltungsgerichtshofs für Asylsachen zuständig wurde. Die Asylfälle machten allerdings nach wie vor rund 60 Prozent des Neuanfalls aus, geht aus dem Tätigkeitsbericht für 2013 hervor.

Mehr als 4.000 neue Verfahren

4.158 Verfahren wurden im Vorjahr neu beim VfGH anhängig, 2.475 betrafen Asylsachen. 2008 - als im Juli das Asylverfahren umgestellt wurde - gab es einen Neuzugang von 4.036, und im Jahr darauf wies der VfGH mit 5.489 (mit fast 3.500 Asylverfahren) den bisherigen Rekord (abgesehen von Jahren mit Serienverfahren etwa zur Mindestkörperschaftssteuer) aus.

Interessant wird, wie sich der Zugang heuer entwickelt: Denn seit 1. Jänner sind die neuen Verwaltungsgerichte tätig und damit ist prinzipiell auch wieder der VwGH für Asylsachen zuständig. Weist dieser aber eine Sache ab, weil keine Rechtsfrage grundlegender Bedeutung vorliegt, kann die Sache weiterhin beim VfGH landen. Es wäre also durchaus möglich, dass sich die Zahl der Asylsachen beim VfGH nicht verringert, steht im Tätigkeitsbericht.

340 Beschwerdeführer bekamen Recht

Abgeschlossen hat der VfGH im Vorjahr 4.468 Verfahren. Von den 1.466 aus den Vorjahren übrig gebliebenen Verfahren blieben zu Jahresende 2013 noch 1.156 Verfahren offen. 1.519 Beschwerden wurden nach Durchführung des Verfahrens abgelehnt, 147 wurden abgewiesen, weil offenkundig kein verfassungsrechtlich gewährleistetes Recht verletzt war. 340 Beschwerdeführer bekamen Recht beim VfGH. 2.333 Anträge (z.B. auf Verfahrenshilfe) wurden auf sonstige Weise erledigt.

45 Gesetzesstellen teilweise aufgehoben

118 Gesetze(sstellen) hat der VfGH im Vorjahr geprüft. 45 davon wurden zumindest teilweise aufgehoben, 25 wurden als verfassungskonform erachtet, die übrigen Beschwerden wurden zurückgewiesen oder eingestellt. 35 dieser Gesetzesprüfung erfolgten amtswegig in Behandlung einer Beschwerde - und sie führten zu mehr als 80 Prozent (in 29 Fällen) zur Aufhebung.

Wieder ein wenig gesunken ist die durchschnittliche Verfahrensdauer: Sie liegt jetzt bei knapp unter sieben Monaten, genau bei 208 Tagen. Damit sind die Verfassungsrichter wieder fast so schnell wie 2007, wo 200 Tage ausgewiesen wurden. Im Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2013 kommt der VfGH auf rund acht Monate Verfahrensdauer. Nicht einberechnet sind hier die Asylsachen, sie dauern wesentlich kürzer, nämlich durchschnittlich 82 Tage. (APA, 16.4.2014)