Sie kommen, um zu bleiben - so lange wie möglich: Mietbetrüger, die sich in eine Wohnung einmieten, dann aber die Miete nicht mehr zahlen wollen oder können.

Einer von ihnen macht dieser Tage Schlagzeilen: Weil er aus seiner Wohnung in der Wiener Innenstadt delogiert werden sollte, verursachte er - mutmaßlich - einen für eine Nachbarin tödlich ausgegangenen Wohnungsbrand.

Manche Mieter überschätzen sich finanziell

Von Mietbetrügern hört man hierzulande zwar immer wieder, meistens allerdings aus Deutschland; für österreichische Vermieter ist das "Problem" mit nicht mehr zahlenden Mietern "Gott sei Dank nicht so groß", sagt Andreas Wollein, Maklervertreter des Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft (ÖVI), zu derStandard.at. Noch seltener kommt es vor, dass ein solcher Fall auch von strafrechtlicher Relevanz ist; überweist ein Mieter bloß seine Miete nicht mehr, muss der Vermieter diese auf zivilrechtlichem Weg einklagen. Fürs Strafrecht müssen entweder - wie im aktuellen Wiener Fall - Sachen oder Personen zu Schaden kommen oder dem Mieter vorsätzliche Schädigung vorgeworfen werden.

Dass es in Österreich also in Wahrheit kaum ein Problem mit vorsätzlich agierenden Mietbetrügern gibt, sieht auch Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung (MVÖ), so. Dass aber jemand bei der Suche nach einer neuen Bleibe seine finanziellen Verhältnisse manchmal überschätzt, das komme doch weitaus öfters vor, sagt er und ist deshalb durchaus kein Gegner von Einkommensnachweisen, die die meisten Vermieter von potenziellen Mietern mittlerweile verlangen. Die Vermieter sollten dies durchaus tun, sagt er, dann könnten manche Mieter davor bewahrt werden, einen schlicht zu teuren Mietvertrag zu unterzeichnen.

"Mieter genau anschauen"

Wollein empfiehlt Vermietern ganz generell, "sich seine Mieter sehr genau anzuschauen"; auch das durchaus umstrittene "Mieterzeugnis", das einige Hausverwaltungen seit einiger Zeit forcieren, findet er gut. "Dienstnehmer bekommen ja auch ein Dienstzeugnis, um es dem nächsten Dienstgeber vorlegen zu können."

Was sowohl Wollein als auch Niedermühlbichler kritisieren, ist die lange Dauer eines Delogierungsverfahrens. "Man muss im Schnitt mit einem Jahr rechnen, bis man einen Mieter aus einer Wohnung hinausbekommt", sagt Wollein, der selbst auch als Hausverwalter tätig ist. Er hat schon einen Fall erlebt, wo es zweieinhalb Jahre dauerte.

"Man wartet drei oder vier Monate auf einen ersten Gerichtstermin", sagt auch Niedermühlbichler; "würden die Gerichte schneller arbeiten, dann hätten wir diese Probleme nicht".

Miete ist Bringschuld

Der Chef der Mietervereinigung weist auch darauf hin, dass die Miete immer eine Bringschuld des Mieters ist. Ist sie nicht zum vereinbarten Zeitpunkt auf dem Konto des Vermieters, kann dieser eine Kündigungsklage einreichen. "Es genügt auch nicht, nur einen Teilbetrag zu überweisen, um sich damit grundsätzlich 'zahlungswillig' zu zeigen", warnt er.

Detail am Rande: Im August 2012 hatten zwei Grazer einen sogenannten "Mietnomadencheck" online gestellt. Auf der Website sollten Vermieter die Möglichkeiten haben, Mieter, die sich als "vorsätzliche Mietbetrüger" herausgestellt haben, anzuprangern, um sich so gegenseitig vor diesen zu schützen. Mittlerweile ist die Seite wieder offline. (Martin Putschögl, derStandard.at, 18.4.2014)