Der ORF hat mit seiner App zur Ski-WM in Schladming gegen das ORF-Gesetz verstoßen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat eine entsprechende Entscheidung der Medienbehörde KommAustria nun bestätigt. "ORF-App zu Ski-WM war unzulässig", so der VwGH am Freitag in einer Pressemitteilung. Zugleich wurden weitere KommAustria-Sprüche bekannt, wonach der ORF grundsätzlich Apps anbieten darf.

Die Medienbehörde kam im Vorjahr nach einer Beschwerde des Verbands Österreichischer Zeitungen (VÖZ) zu dem Schluss, dass die Schladming-App nicht gesetzeskonform konzipiert war. Die KommAustria beanstandete vor allem, dass der ORF für seine Schladming-App Inhalte verschiedener Internet-Angebote des öffentlich-rechtlichen Senders zusammengefasst hatte. Der Sender habe damit ein eigens für mobile Endgeräte gestaltetes Online-Angebot erstellt. Die Zeitungsverleger hatten moniert, dass es sich um ein eigenständiges redaktionell gestaltetes mobiles Angebot gehandelt habe, das dem ORF laut Gesetz untersagt ist.

Abgeschlossen

Der Verwaltungsgerichtshof hat sich dieser Sichtweise nun angeschlossen. Praktische Auswirkungen auf das ORF-Angebot dürfte die Entscheidung freilich nicht haben, da der öffentlich-rechtliche Sender seit der KommAustria-Entscheidung seine App-Angebote auf den Online-Seiten spiegelt und die Bedenken der Behörde damit berücksichtigt. Im Zusammenhang mit den ORF-Apps zur Nationalratswahl sowie zum Ski-Weltcup und den Olympischen Winterspielen in Sotschi wurden am Freitag denn auch für den ORF positive Sprüche bekannt.

Der Sender darf im Rahmen des bestehenden gesetzlichen Rahmens Apps anbieten und öffentlich-rechtliche Programminhalte auch auf diesem Weg verbreiten, hielt die KommAustria laut einer ORF-Aussendung fest. "Es ist erfreulich, nun auch in diesem Bereich Rechtssicherheit zu haben", erklärte dazu ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz. Der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) sei demnach mit seinem Ziel, dem ORF den Zugang zu den neuen Verbreitungsplattformen durch die Regulierungsbehörde verbieten zu lassen, gescheitert.

Technologieneutralität

Laut ORF hat die KommAustria per Bescheid vom 30. April die VÖP-Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes durch die Bereitstellung der Apps zur Nationalratswahl 2013 sowie zum Ski-Weltcup abgewiesen. Die KommAustria stellte demnach fest, dass der ORF mit den Apps zur Nationalratswahl 2013 und zum Ski-Weltcup (inklusive Olympische Winterspiele in Sotschi) nicht gegen das Verbot eigens für mobile Endgeräte gestalteter Angebote verstoßen habe, und die Behörde anerkenne den Willen des Gesetzgebers, dem ORF im Sinne der Technologieneutralität den Zugang auch zu solchen Plattformen zu ermöglichen.

Bei der Nationalratswahl-App habe die KommAustria auch die Einhaltung der Grenzen des geltenden Angebotskonzepts für news.ORF.at und damit auch des ORF-Gesetzes festgestellt. In Sachen Ski-Weltcup kam die Medienbehörde hingegen zum Schluss, dass der ORF die diesbezüglichen Grenzen des Angebotskonzepts für sport.ORF.at nicht eingehalten habe. Nach Auffassung der KommAustria sei der Ski-Weltcup nämlich kein sportliches Großereignis im Sinne des Angebotskonzepts. Gegen diesen Teilaspekt des Bescheids werde der ORF Rechtsmittel ergreifen, teilte der Sender mit. Auch der VÖP kann die Entscheidungen noch beeinspruchen. (APA, 2.5. 2014)