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Wenn nicht nur Bären in die Fotofalle tappen, kann es datenschutzrechtlich problematisch werden.

Foto: APA/VERONIKA GRÜNSCHACHNER-BERGE

Wer im Wald Unternehmungen vorhat, die üblicherweise in privaten Gemächern stattfinden, sollte lieber zweimal überlegen. Denn auch in der freien Natur sind immer mehr Videokameras anzutreffen, installiert von Jägern zur Beobachtung von Wildtieren. Nicht alle Kameras sind legal installiert. In Deutschland sollen es mehrere zehntausende illegaler Kameras sein, schätzt der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner laut heise.

Erste Prozesse erwartet

Wer genehmigungspflichtige Kameras nicht anmeldet, muss in Rheinland-Pfalz nun mit einem Bußgeld von 5.000 Euro rechnen. In der zweiten Jahreshälfte dürften laut Wagner die ersten Prozesse gegen Jäger stattfinden, die illegal montierte Kameras auch nach Aufforderung nicht entfernen.

Genehmigungspflicht von Kamera abhängig

In Österreich gibt es keine genauen Zahlen oder Schätzungen wie viele Wildkameras im Einsatz sind. Die Genehmigungspflicht hängt unter anderem davon ab ob eine Kamera in Echtzeit aufnimmt oder die Aufnahmen so scharf sind, dass Personen darauf identifiziert werden können. Im Handel sind die optisch meist gut getarnten Geräte schon ab 100 Euro zu haben.

Nicht in jedem Jagdrevier eine Kamera

Prinzipiell würden solche Kameras vor allem dort aufgestellt, wo man etwa aus Gründen des Naturschutzes Wildtiere ungestört beobachten will, erklärt Pia Buchner, Pressesprecherin der österreichischen Bundesforste. Etwa ob diese eine Wildbrücke annehmen. So sei es auch gar nicht notwendig, dass in jedem Jagdrevier Kameras installiert werden.

Verwaltungsstrafe bis 10.000 Euro

Werden Kameras widerrechtlich aufgestellt, kann es in Österreich durch die Bezirksverwaltungsbehörden zu einer Verwaltungsstrafe von bis zu 10.000 Euro kommen. Beschwerden gegen solche Kameras gebe es immer wieder, sagt Matthias Schmidl, stellvertretender Leiter der österreichischen Datenschutzbehörde zu derStandard.at. Meist reiche jedoch ein Einschreiten der Behörde, dass die Kameras abmontiert, angemeldet oder entsprechend geändert werden.

Ertappt

Doch auch hierzulande haben Wildkameras schon für unangenehme Schlagzeilen gesorgt als 2012 ein Kärntner Politiker beim Sex im Wald aufgenommen wurde. Wer eine Kamera entdeckt, kann im Datenverarbeitungsregister nachsehen, ob sie gemeldet ist. (Birgit Riegler, derStandard.at, 5.5.2014)