Beim Journalismusfestival im italienischen Perugia wurde immer wieder Österreich als Negativbeispiel genannt, wenn die Sprache auf Zugang zu Informationen von staatlichen Behörden kam. Das spiegelt sich auch in internationalen Rankings zur Informationsfreiheit wider, bei denen Österreich seit Jahren schlecht abschneidet.

Die Koalition hat zwar nun einen parlamentarischen Entwurf eingebracht, wie das Recht auf Zugang zu Informationen für Bürgerinnen und Bürger geändert werden soll. Aber der Vorschlag ist eine Mogelpackung: Rot-Schwarz gibt zwar dem Druck nach, will aber weiter das Amtsgeheimnis bewahren. SPÖ und ÖVP bauen zu diesem Zweck viele Hürden auf und Einschränkungen ein. Informationen können weiterhin verweigert werden, und vor allem gibt es niemanden, an den man sich als Bürger und Steuerzahler wenden kann, wenn Auskünfte nicht erteilt werden. Der Amtsschimmel kann weiter wiehern, und Transparenz wird nur simuliert.

Es muss laut dem Entwurf nicht einmal abgewogen werden, ob das öffentliche Interesse gegenüber einer Geheimhaltung überwiegt. Das Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte nennt mit Hypo Alpe Adria und Eurofightern konkrete Beispiele, bei denen die Allgemeininteressen der Bevölkerung überwiegen, weil es um die Verwendung von Steuergeld oder den Verdacht auf Korruption geht.

Der Entwurf lässt überdies klare Regelungen zur Umsetzung vermissen und gestattet keinen Rechtsanspruch, der Bund und Länder zur Herausgabe von Informationen verpflichtet würde. Häufig stehen Interessen von politischen Parteien oder Ministerien einer umfassenden Informationspolitik im Weg. Das zeigt sich auch in ihren Stellungnahmen. Behördenvertreter sehen einen "unzumutbaren Verwaltungsaufwand" und werden dabei noch von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst unterstützt, die laut Ö1-Journal gleich die Blockade ganzer Verwaltungsbehörden befürchtet. Das Wirtschafts- und das Innenministerium wollen - wortwörtlich - eine Machbarkeitsschranke beziehungsweise eine Mutwillensklausel einführen. Mit dem Argument der Überlastung kann jede Behörde jedes Auskunftsbegehren ad acta legen.

Als Bürger fühlt man sich an Robert Musils Mann ohne Eigenschaften erinnert, wo in Behördensprache gerne asserviert wird - "zu späterer Entscheidung aufgehoben". Laut Musil eine der "Grundformeln des Lebensgebäudes" in Österreich, genauso wie "vorläufig definitiv". Dass es auch noch unterschiedliche Regelungen für Bund und Länder geben soll, zeigt wieder einmal die Auswüchse des Föderalismus in diesem Land.

Die Erfolgsaussichten, wenn man sich per Antrag just an jene Behörden und Institutionen wenden muss, die die geforderten Informationen bisher schon nicht herausgerückt haben, sind nicht sehr groß. Wer nicht weiterkommt, muss vor das Verwaltungsgericht ziehen.

In Deutschland, Slowenien, in skandinavischen Staaten gibt es Beauftragte, an die sich Bürger wenden können, wenn ihnen Informationen verweigert wurden. In Australien wurden 2008 Informationskommissare eingesetzt, die im Namen der Bürger Auskünfte erzwingen können. Die Behörden müssen ihr Vorgehen rechtfertigen, der Bericht darüber wird öffentlich gestellt. In Österreich werden international übliche Auskunftsrechte weiterhin torpediert. (Alexandra Föderl-Schmid, DER STANDARD, 10.5.2014)