Seit Jänner 2002 gibt es das Kindergeld. Die Altfälle des Karenzgeldes laufen Ende 2004 aus. Die Höhe des Karenzgeldes betrug 416 Euro (5.721 Schilling) und wurde bei Alleinerziehern eineinhalb Jahre und bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile zwei Jahre gewährt. Das Kindergeld beträgt nun 436 Euro und wird, wenn beide Elternteile die Betreuung übernehmen, drei Jahre ausbezahlt. Ein Elternteil kann maximal zweieinhalb Jahre das Kindergeld in Anspruch nehmen, wobei der Kündigungsschutz allerdings nur 24 Monate dauert.
Sachpolitik
Im August erstmals mehr als 100.000 Bezieher
Zahl der Karenzgeldbezieherinnen gesunken
Wien - Die Zahl der Bezieher von Kinderbetreuungsgeld hat im
August erstmals die 100.000er Grenze überschritten. Wie aus den
jüngsten Daten des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger
hervorgeht, ist die Zahl der Kindergeldbezieherinnen im Vergleich zum
Juli um mehr als 5.000 auf 102.911 gestiegen. Dafür ist die Zahl der
auslaufenden Karenzgeldbezieherinnen um knapp 4.000 auf 44.820
gesunken. Insgesamt haben damit 147.731 Personen (um rund 1.400 mehr
als im Juli) Kinder- und Karenzgeld bezogen. 3.255 davon oder 2,2
Prozent waren Männer.
Der Kreis der Anspruchsberechtigten für das neue Kindergeld wurde
auf Selbstständige, Hausfrauen, Studentinnen und Bäuerinnen
ausgedehnt. Der Bezieherkreis ist damit deutlich gestiegen. (APA)