Wien - Erwartungsgemäß noch kein konkretes Ergebnis hat das erste große Asylgespräch über die erweiterte Bundesbetreuung für Flüchtlinge gebracht. Eingerichtet werden nun Arbeitsgruppen, in denen eruiert werden soll, wie viel zusätzliche Plätze zur Verfügung gestellt werden müssen und wie hoch die anfallenden Kosten wären. Dabei hat das Innenministerium in den Raum gestellt, die 15a-Vereinbarung von Bund und Ländern zur Grundversorgung von Asylwerbern vorzuziehen. Anlass für das heutige Gespräch war ein Urteil des OGH, das nahelegt, dass künftig allen Asylsuchenden während ihres Verfahrens Betreuung durch den Staat zukommen muss.

Matthias Vogl, stellvertretender Sektionschef im Innenministerium, lobte ausdrücklich das Gespräch, an dem Vertreter der Ministerien, von Ländern und Gemeinden sowie zahlreicher Hilfsorganisationen teilgenommen hatten. Besonders erfreulich ist für den Ministeriums-Vertreter, dass die NGOs an einer gemeinsamen Lösung interessiert seien. Dies gelte für die Länder grundsätzlich auch, jedoch seien hier noch interne Abstimmungen vonnöten.

Gemeint sind damit finanzielle Fragen. Denn die Länder waren bei der heutigen Runde nur mit ihren Flüchtlingsreferenten vertreten. Das Finanzielle ist also noch in den jeweiligen Landesregierungen abzuklären. Die geplante 15a-Vereinbarung, die Innenminister Ernst Strasser (V) vor dem Sommer in Begutachtung geschickt hat, war ja auf einigen Widerstand der Länder gestoßen. Unter anderem hatten Salzburg, Tirol und Wien kritisiert, dass die seitens der Länder deponierten Voraussetzungen nicht erfüllt würden. Außerdem stellen sie den geplanten Kostenschlüssel von 60 Prozent Bund, 40 Prozent Länder in Frage.

Zusätzlicher Betreuungsbedarf noch ungeklärt

Ob nun in einem zweiten Anlauf ein Durchbruch gelingt, bleibt abzuwarten. Denn derzeit ist nicht einmal klar, wie hoch der zusätzliche Betreuungsbedarf ist. Offiziell ist nur die Zahl 7.622, das sind jene Flüchtlinge, die in der direkten Betreuung des Bundes sind. Dazu kommen noch Asylsuchende, die von den Hilfsorganisationen bzw. den Ländern versorgt werden.

Das Inneministerium will nun jedenfalls nach dem OGH-Urteil, das den Staat zur Betreuung aller Asylwerber auffordert, auf ein rasches Vorgehen setzen. Der ursprüngliche Plan, die Grundversorgung erst nach Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes, in Kraft zu setzen, wurde verworfen. Laut Vogl sei klar, dass alle Beteiligten diese 15a-Vereinbarung wollen und diese unbürokratisch verwirklicht werden soll. Eine Vorziehung sei dabei vorstellbar. Ursprünglich hatte man im Innenministerium argumentiert, dass die Grundversorgung erst nach Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes kommen darf, da durch dieses weniger Asylverfahren zu erwarten und damit nicht so viele Personen zu betreuen seien.

Unterbringung unter bestimmten Bedingungen

Klar ist seit dem OGH-Urteil jedenfalls, dass man Asylwerber bestimmter Staaten nicht mehr grundsätzlich aus der Bundesbetreuung ausschließen darf. Eine entsprechende Richtlinie hat Strasser bereits zurückgezogen. Zur Aufnahme erforderlich sind damit nur noch der Nachweis der Hilfsbedürftigkeit sowie die Bereitschaft, an der Identitätsfeststellung mitzuwirken.

Schon vor dem Gespräch hatte die SPÖ das Innenministerium aufgefordert, rasch zu handeln. Strasser dürfe nicht länger die Augen "vor der von ihm selbst verursachten dramatischen Situation im Asylbereich" verschließen, erklärt Menschenrechtssprecher Walter Posch in einer Aussendung. Strasser war übrigens zu Beginn der Sitzung entgegen den ursprünglichen Erwartungen doch am Runden Tisch anwesend.(APA)