Wien - ÖIAG-Aufsichtsrat Veit Sorger, Vorstandsvorsitzender der Frantschach AG, kritisiert in einem Magazinbericht den Börsengang als gewählten Weg der weiteren Privatisierung des Linzer Stahlkonzerns voestalpine. Sorger persönlich hätte den Verkauf des ÖIAG-Aktienpakets an einen strategischen Investor wie Magna-Gründer Frank Stronach vorgezogen, schreibt "News". Der jetzige Alleingang der Voest sei für das Unternehmen "riskanter".

Kritik an "Anti-Stronach-Diskussion"

Kritik übt Sorger in "News" an der "Anti-Stronach-Diskussion", die im Vorfeld der Privatisierung stattgefunden habe. "Man hat Stronach sofort unterstellt, dass er die Voest zerreißen und verscherbeln will, und nicht erkannt, was er dem Unternehmen bringen kann", zitiert das Magazin Sorger in seiner morgen, Donnerstag, erscheinenden Ausgabe. Er, Sorger, verstehe in diesem Zusammenhang auch das Management der Voest nicht, das den Weg des Börsenganges präferiert habe.

Eine Lanze für Stronach bricht dem Magazinbericht zufolge auch der mit 5. September freiwillig ausgeschiedene zweite Stellvertretende Vorsitzende des ÖIAG-Aufsichtsrats, der Wirtschaftsanwalt Prof. Hellwig Torggler: "Ich habe den Eindruck, dass Stronach ein Patriot ist und nicht jemand, der Schnäppchen machen und die dann verscherbeln möchte." Die Auflagen des Privatisierungsauftrags wären mit einem strategischem Partner (wie Magna, Anm.) wohl leichter zu erfüllen gewesen als jetzt beim Börsengang. Er, Torggler, sei der Meinung, dass man so einen höheren Preis für den Staatsanteil der Voest hätte erzielen können.

"Keine Notwendigkeit"

Zur oft geäußerten Sorge, ein strategischer Partner könnte jene Voest-Bereiche, die nicht zu dessen Konzern passen, wieder verkaufen, meint Torggler: "Ich persönlich sehe keine Notwendigkeit, dass alle Bereiche unbedingt eine Einheit bleiben müssen."

Zum starken Engagement der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich (RLB OÖ) bei der Voest-Privatisierung sagte der Ex-ÖIAG-Aufsichtsrat laut "News", Beteiligungen von Banken könnten unter Umständen eine problematische Sache sein: "Banken können in der Zwitterstellung als Aktionäre und Kreditgeber leicht in einen Interessenskonflikt geraten." Deshalb sei eine solche Konstellation in anderen Ländern auch nicht zulässig.

Zur Vollprivatisierung meint Torggler, diese werde erst nach Ablauf der Umtauschanleihe erfolgt sein. Der gänzliche Rückzug des Staates wird nach Torgglers Meinung durchgeführt sein, wenn die ÖIAG auch jene Aktien, die über die Umtauschanleihe noch gehalten werden, aus der Hand gibt. Es wäre aber theoretisch auch möglich, dass der Staat nach Ablauf der Anleihe einen Barbetrag ausbezahlt und Voest-Aktionär bleibt. "Dazu bedarf es allerdings einer Änderung des Regierungsauftrages", erklärt der Anwalt. (APA)