Wien - Das geplante Asylgesetz halte sich an den Entwurf der EU-Asyl-Richtline und könne darum nicht den Grundrechten, der Europäischen Menschenrechtskonvention oder der Genfer Flüchtlingskonvention widersprechen. Das erklärte Innenminister Ernst Strasser (V) beim Expertenhearing des Innenausschusses zum Asylgesetz am Dienstag zur Kritik vieler Experten. Ziel sei es, die Asylverfahren im verfassungskonformen Rahmen zu beschleunigen. Anders sieht das etwa der Vertreter des UNHCR, Gottfried Köfner: Das geplante Gesetz verliere die Schutzbedürftigkeit der Flüchtlinge aus den Augen.

Kein neues Gesetz könne Antwort auf die steigenden Asylanträge sein, sondern eine Personalaufstockung in den Instanzen des Asylverfahrens. Kleine Nachjustierungen des geltenden Asylgesetzes aus 1997 hätten gereicht, so Köfner. Der neue Entwurf aber schütte das Kind mit dem Bad aus. Es müssten krasse Widersprüche zur Genfer Flüchtlingskonvention und den europäischen Menschenrechten festgestellt werden. Diese Leitschienen dürften aber niemals verlassen werden, warnte der UNHCR-Vertreter. Besondere Kritikpunkte Köfners: das Neuerungsverbot - neue Beweismittel sollen nur mehr in Ausnahmen im Berufungsverfahren verwendet werden -, die automatische Aufhebung der aufschiebenden Wirkung von Berufungen - in Einzelfällen soll sie nach dem Entwurf zuerkannt werden können - sowie die Weigerung Asylanträge bereits an den Landesgrenzen anzunehmen.

Zustimmung zu Köfners Kritik kommt nicht nur von der Opposition, sondern auch von allen NGOs. (APA)