Kein neues Gesetz könne Antwort auf die steigenden Asylanträge sein, sondern eine Personalaufstockung in den Instanzen des Asylverfahrens. Kleine Nachjustierungen des geltenden Asylgesetzes aus 1997 hätten gereicht, so Köfner. Der neue Entwurf aber schütte das Kind mit dem Bad aus. Es müssten krasse Widersprüche zur Genfer Flüchtlingskonvention und den europäischen Menschenrechten festgestellt werden. Diese Leitschienen dürften aber niemals verlassen werden, warnte der UNHCR-Vertreter. Besondere Kritikpunkte Köfners: das Neuerungsverbot - neue Beweismittel sollen nur mehr in Ausnahmen im Berufungsverfahren verwendet werden -, die automatische Aufhebung der aufschiebenden Wirkung von Berufungen - in Einzelfällen soll sie nach dem Entwurf zuerkannt werden können - sowie die Weigerung Asylanträge bereits an den Landesgrenzen anzunehmen.
Inland
Asylgesetz-Hearing: Großteils heftige Kritik der Experten
Strasser teilt verfassungsrechtliche Bedenken der Kritiker nicht - Bewegte Debatte im Innenausschuss
Wien - Das geplante Asylgesetz halte sich an den Entwurf der
EU-Asyl-Richtline und könne darum nicht den Grundrechten, der
Europäischen Menschenrechtskonvention oder der Genfer
Flüchtlingskonvention widersprechen. Das erklärte Innenminister Ernst
Strasser (V) beim Expertenhearing des Innenausschusses zum Asylgesetz
am Dienstag zur Kritik vieler Experten. Ziel sei es, die
Asylverfahren im verfassungskonformen Rahmen zu beschleunigen. Anders
sieht das etwa der Vertreter des UNHCR, Gottfried Köfner: Das
geplante Gesetz verliere die Schutzbedürftigkeit der Flüchtlinge aus
den Augen.
Zustimmung zu Köfners Kritik kommt nicht nur von der Opposition,
sondern auch von allen NGOs. (APA)