Bern - Gewalt in der Ehe und in hetero- oder homosexuellen Partnerschaften soll in der Eidgenossenschaft nicht mehr nur auf Antrag, sondern von Amts wegen verfolgt werden. Mit 28 zu null Stimmen hat der Ständerat am Montag als zweite Kammer die Änderung des Strafgesetzbuches gutgeheißen. Eine von fünf Frauen werde statistisch einmal das Opfer von Gewalt durch ihren Partner, sagte Justizministerin Ruth Metzler im Ständerat. Diese Taten blieben häufig ungeahndet, weil die Opfer aus Scham, Schuldgefühl, Resignation, wirtschaftlicher Not oder reiner Angst keine Anzeige erstatteten. Mit der Umwandlung des Antrags- in ein Offizialdelikt setze der Staat ein "wichtiges gesellschaftspolitisches Signal". (APA)