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Hans Peter Lehofer wechselt von der KommAustria als Richter in den Verwaltungsgerichtshof.

Foto: APA/Gindl
Für den ORF ist die Medienbehörde KommAustria so direkt nicht zuständig. Doch wer privatem Radio und TV Zutritt zum österreichischen Markt verschaffen soll, kommt um den Riesen nicht herum. Wie Hans Peter Lehofer, wenn der Chef der KommAustria vor dem Wechsel in den Verwaltungsgerichtshof Bilanz zieht.

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Die Szene "dominiert ein Unternehmen" nach Sehern, Hörern und Werbeumsatz, sagt Lehofer: "Man kann den Markt nicht stärken, wenn man den ORF nicht schwächer macht." Viermal bundesweite Abdeckung durch den ORF stehe höchstens 2,5-mal Privatradio gegenüber; auch im Fernsehen gebe es "nicht zwei private, flächendeckende Programme". Schon rechnerisch Ungleichheit. Die bereinigen "muss man wollen", sagt Lehofer und meint die Medienpolitik. An ihr vermisst er "Realitätssinn und Entscheidungsfreude", bei manchem Kompetenz.

Kein "Gegen-ORF-Regulierer"

Der frühere ORF-Mitarbeiter sieht sich nicht als "Gegen-ORF-Regulierer". Im Gegensatz zum Küniglberg, aber der ist "diesbezüglich überhaupt sehr reflexhaft".

Besonders heftig zuckte der, als Lehofer einen Vertrag zwischen ORF und RTL im Interview mit dem STANDARD "Vereinbarungskartell" nannte. Der 38,5 Millionen Euro schwere Deal in groben Zügen: Der Privatsender verpflichtete sich, auf ein Programmfenster für Österreich zu verzichten, und erlaubte dem ORF, Filme, Shows und Serien parallel zu RTL zu programmieren. Der ORF beteiligt sich im Gegenzug ausgiebig an Produktionen der Kölner.

"Informationsmacht"

Dass die KommAustria die Wettbewerbsbehörde just zu dem Zeitpunkt um Prüfung bat, als der Vertrag adaptiert wurde, will Lehofer nicht kommentieren. Er bleibt lieber allgemein: Auch der ORF müsse "langsam merken, dass nicht alles geht". "Banken haben auch lange geglaubt, das Kartellrecht gilt für sie nicht. Sie mussten lernen, dass das 50.000 Euro kostet." Beim ORF komme zur wirtschaftlichen Position seine "Informationsmacht": "Er hat die Definitionsmacht darüber, was berichtet wird." Nimmt er aber den öffentlich-rechtlichen Auftrag ernst, müsste "im ORF auch der ORF beleuchtet werden". Das gelte auch für Deals mit "mächtigen Verlagsgruppen".

"Revieworgan" fehlt

Lehofer vermisst ein externes "Revieworgan". Eine unabhängige Stelle also, die die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags und die Gebarung mit Gebührengeld prüft.

Das ist schließlich auch regelmäßig Thema der EU-Wettbewerbsaufsicht. (fid/DER STANDARD, Printausgabe, 26.9.2003)