Die FMA antwortete damit auf eine Beschwerde der SPÖ Oberösterreich. Diese bezog sich darauf, dass auf Grund einer Einigung der vier oberösterreichischen Landtagsparteien die mehrheitlich dem Land gehörende Technologie- und Marketinggesellschaft (TMG) ein Angebot für 15 Prozent der voestalpine-Aktien abgegeben hatte, bei der Zuteilung der Aktienpakete aber leer ausging.
Die FMA stellte fest, die vom SPÖ-Landesvorsitzenden und Landeshauptmannstellvertreter Erich Haider angeführten Ausführungen würden ausschließlich das ÖIAG-Gesetz betreffen, die darauf beruhenden Regierungsbeschlüsse sowie deren Umsetzung. Das ÖIAG-Gesetz und dessen Vollzug falle nicht in den Zuständigkeitsbereich der FMA.
FMA-Vorstandsdirektor Kurt Pribil ergänzte dazu: Bei dem angesprochenen Secondary Public Offering sei ein auf internationalen Kapitalmärkten übliches, anerkanntes Bookbuilding-Verfahren angewendet worden, bei dem die Aufträge potenzieller Investoren gesammelt werden. In der Folge obliege es in der Regel dem Verkäufer beziehungsweise Eigentümer des zur Verfügung stehenden Paketes - beraten von den durchführenden Investmentbanken - über die Zuteilung zu entscheiden.
Die FMA habe die Ordnungsmäßigkeit und Fairness des Handels mit Wertpapieren nach Maßgabe der für den Kapitalmarkt relevanten Gesetze - in diesem Zusammenhang seien das im Wesentlichen das Börsegesetz sowie das Wertpapieraufsichtsgesetz - zu beurteilen und könne da nach den ihr derzeit vorliegenden Informationen keine Verletzung einer Norm feststellen.
Aus dem Büro von Oberösterreichs SPÖ-Chef Erich Haider hieß es zu der Feststellung der Finanzmarktaufsicht, sie sehe bei der Voest-Privatisierung keine Norm verletzt, auf Anfrage der APA: Man lasse derzeit die Entscheidung der Finanzmarktaufsicht durch einen Rechtsanwalt prüfen. Nach Vorliegen dieses Prüfungsergebnisses werde man über die weitere Vorgangsweise entscheiden, so ein Haider-Sprecher.