Linz - Die Finanzmarktaufsicht (FMA) sieht im Zusammenhang mit der in der Vorwoche erfolgten Privatisierung der voestalpine keine Verletzung einer in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Norm. Das teilte die FMA in einer Presseaussendung am Donnerstag mit.

Die FMA antwortete damit auf eine Beschwerde der SPÖ Oberösterreich. Diese bezog sich darauf, dass auf Grund einer Einigung der vier oberösterreichischen Landtagsparteien die mehrheitlich dem Land gehörende Technologie- und Marketinggesellschaft (TMG) ein Angebot für 15 Prozent der voestalpine-Aktien abgegeben hatte, bei der Zuteilung der Aktienpakete aber leer ausging.

Die FMA stellte fest, die vom SPÖ-Landesvorsitzenden und Landeshauptmannstellvertreter Erich Haider angeführten Ausführungen würden ausschließlich das ÖIAG-Gesetz betreffen, die darauf beruhenden Regierungsbeschlüsse sowie deren Umsetzung. Das ÖIAG-Gesetz und dessen Vollzug falle nicht in den Zuständigkeitsbereich der FMA.

FMA-Vorstandsdirektor Kurt Pribil ergänzte dazu: Bei dem angesprochenen Secondary Public Offering sei ein auf internationalen Kapitalmärkten übliches, anerkanntes Bookbuilding-Verfahren angewendet worden, bei dem die Aufträge potenzieller Investoren gesammelt werden. In der Folge obliege es in der Regel dem Verkäufer beziehungsweise Eigentümer des zur Verfügung stehenden Paketes - beraten von den durchführenden Investmentbanken - über die Zuteilung zu entscheiden.

Die FMA habe die Ordnungsmäßigkeit und Fairness des Handels mit Wertpapieren nach Maßgabe der für den Kapitalmarkt relevanten Gesetze - in diesem Zusammenhang seien das im Wesentlichen das Börsegesetz sowie das Wertpapieraufsichtsgesetz - zu beurteilen und könne da nach den ihr derzeit vorliegenden Informationen keine Verletzung einer Norm feststellen.

Aus dem Büro von Oberösterreichs SPÖ-Chef Erich Haider hieß es zu der Feststellung der Finanzmarktaufsicht, sie sehe bei der Voest-Privatisierung keine Norm verletzt, auf Anfrage der APA: Man lasse derzeit die Entscheidung der Finanzmarktaufsicht durch einen Rechtsanwalt prüfen. Nach Vorliegen dieses Prüfungsergebnisses werde man über die weitere Vorgangsweise entscheiden, so ein Haider-Sprecher.

Die ÖVP hingegen sprach von einer "juristischen Blamage für Haider". Die Reaktion der Finanzmarktaufsicht zeige, "wie vordergründig die von SP-Chef Haider vorgebrachten Zweifel an der Rechtsgrundlage der Voest-Privatisierung sind", erklärte VP-Landesparteisekretär Michael Strugl in einer Aussendung am Donnerstagnachmittag. (APA)