Berlin - Insgesamt positiv haben die katholischen und die evangelischen BischöfInnen in Deutschland auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Kopftuchstreit reagiert. Das Gericht hatte am Mittwoch entschieden, dass muslimischen Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuchs in der Schule nur dann verboten werden kann, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage (in den einzelnen Bundesländern) gibt. Ein Verbot wäre ein Eingriff in die individuelle Religionsfreiheit, hieß es in einer Kathpress-Meldung. Für einen derartigen Eingriff müsse aber jeweils eine eigene gesetzliche Grundlage vorhanden sein.

Chance zu differenzierten Lösungen

Kardinal Karl Lehmann begrüßte die Entscheidung. Dass Eingriffe in die individuelle Religionsfreiheit einer eigenen gesetzlichen Grundlage bedürften, bedeute eine Stärkung des Rechts auf Ausübung der religiösen Freiheit, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda. Der Gesetzgeber habe jetzt die Chance zu differenzierten Lösungen.

Gegenstimme: "Klima der Angst"

Die Bischöfin der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover, Margot Käßmann, erklärte, jede Frau könne im Alltag ein Kopftuch tragen. Dies dürfe aber nicht für eine Lehrerin gelten, "die unseren Staat repräsentiert und für eine Verfassung eintritt, die Frauen und Männer als gleichberechtigt ansieht", sagte sie dem Dienst tagesschau.de. Frauen hätten schließlich lange genug für die Gleichberechtigung gekämpft. Weiters sagte sie, das Verhalten der Klägerin Fereshta Ludin zeuge "eher von einem "Klima der Angst als von einem Klima der Freiheit". (APA)