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Familienzusammenführung im Verhältnis zur Zuwanderungsquote gesamt.
Verfassungsgerichtshof überprüft Quotenpflicht
Der Verfassungsgerichtshof prüft, ob die Quotenpflicht beim Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen, die vor dem 1. Jänner 1998 nach Österreich gekommen sind, nicht dem Recht auf Familienleben widerspricht. Ein Urteil für die heutige Verhandlung des VfGH wird nicht erwartet. Im Prüfbeschluss hat der VfGH darauf hingewiesen, dass das Zusammenspiel verschiedener Bestimmungen des Fremdengesetzes 1997 zu bewirken scheine, "dass die Quotenpflicht auch für jene Gruppe von Familienangehörigen gilt, die einen Anspruch auf Familiennachzug hat".
Rückstau in den nächsten beiden Jahren abbauen
Die Quote für die Familienzusammenführung lag in den Jahren 2001 bis 2003 jeweils bei 5.490. In den Jahren davor war sie noch deutlich niedriger. 1998, also noch zur Zeit der Großen Koalition, lag sie bei 4.550. In den darauf folgenden Jahren waren 5.210 (1999) bzw. 5.000 (2000) Quotenplätze für die Familienzusammenführung vorgesehen. Der noch vorhandene Rückstau von rund 5.500 könne in den nächsten beiden Jahren abgebaut werden, glaubt man im Innenministerium.
Gesamtquote für heuer gesenkt
Die Gesamtquote für das heurige Jahr wurde im April per Ministerrats-Beschluss auf 8.070 abgesenkt. Im Begutachtungsentwurf von Innenminister Ernst Strasser lag die Gesamtquote noch bei 8.280, die für die Familienzusammenführung bei 5.700.